Fördermitteldatenbank
Landesförderung für queere Projekte
Seit 1993 fördert das Land Niedersachsen queere Themen und Projekte. Es stellt gemäß einer Förderrichtlinie Mittel für Projekte zur Verfügung, wenn diese dem Abbau der Diskriminierung queerer Menschen dienen und diese ohne eine Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Als Erstempfänger koordiniert das QNN die Beantragung und Weiterleitung dieser Fördermittel. | |
Förderbereich | |
Förderberechtigte | Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Antragsfrist | Kleinprojekte können regelmäßig beantragt werden |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | QNN | Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V. Volgersweg 58 30175 Hannover |
Telefon | 0511 – 33 65 81 20 |
info@qnn.de | |
Webseite | https://qnn.de |
Weiterführende Links |
Direktlink zur Förderseite des QNN
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Volltext | Möglich sind insbesondere Klein- und Großprojekte der folgenden Kategorien:
Nicht gefördert werden können Projekte mit privaten oder Freizeitcharakter. Ein Projekt muss im beantragten Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Kleinprojekte haben eine maximale Fördersumme von 10.000 Euro und können ganzjährig zu den genannten Fristen beantragt werden. Die Laufzeit von Kleinprojekten ist flexibel, solange diese im laufenden Kalenderjahr liegt. Fristen für Kleinprojekte in 2023 01.12.2022 Großprojekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Fördersumme liegt über 10.000€. |
Zusätzliche Informationen | Fristen für Kleinprojekte in 2023 01.12.2022 Großprojekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Fördersumme liegt über 10.000€. |
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie Download |