Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Landesförderung für queere Projekte

Seit 1993 fördert das Land Niedersachsen queere Themen und Projekte. Es stellt gemäß einer Förderrichtlinie Mittel für Projekte zur Verfügung, wenn diese dem Abbau der Diskriminierung queerer Menschen dienen und diese ohne eine Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Als Erstempfänger koordiniert das QNN die Beantragung und Weiterleitung dieser Fördermittel.
Förderbereich
Förderberechtigte Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Antragsfrist Kleinprojekte können regelmäßig beantragt werden
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation QNN | Queeres Netzwerk Niedersachsen e.V.

Volgersweg 58
30175 Hannover
Telefon 0511 – 33 65 81 20
Email info@qnn.de
Webseite https://qnn.de
Weiterführende Links Direktlink zur Förderseite des QNN
Volltext

Möglich sind insbesondere Klein- und Großprojekte der folgenden Kategorien: 

  • Öffentlichkeitsarbeit 
  • Flyer, Homepage, Roll-Up, etc.
  • Veranstaltungen 
  • Lesungen, Vorträge, Fachtage, CSDs, etc.
  • Qualifizierung 
  • Fortbildungen, Workshops, Klausurwochenenden , etc.
  • Ausstattung 
  • Flipchart, Moderationskoffer, Büroausstattung, etc.
  • Medienarbeit 
  • Coming-Out Broschüre, Ausstellungen, Digitale Angebote, etc.
  • Geschichtsaufarbeitung 
  • Ausstellungen, Studien, etc.
  • Beratung 
  • Beratungsangebote für queere Menschen, etc.
  • Strukturaufbau 
  • Auf- und Ausbau queerer Zentren, etc.

Nicht gefördert werden können Projekte mit privaten oder Freizeitcharakter.  Ein Projekt muss im beantragten Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.  

Kleinprojekte haben eine maximale Fördersumme von 10.000 Euro und können ganzjährig zu den genannten Fristen beantragt werden. Die Laufzeit von Kleinprojekten ist flexibel, solange diese im laufenden Kalenderjahr liegt. 

Fristen für Kleinprojekte in 2023

01.12.2022
01.03.2023
01.06.2023
01.09.2023

Großprojekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Fördersumme liegt über 10.000€. 

Mehr Informationen auf der Förderwebsite des QNN


Zusätzliche Informationen

Fristen für Kleinprojekte in 2023

01.12.2022
01.03.2023
01.06.2023
01.09.2023

Großprojekte haben eine ganzjährige Laufzeit und müssen daher im Vorjahr zur genannten Frist beantragt werden. Die Fördersumme liegt über 10.000€. 


Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Download

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*-Richtlinie)


Zurück zur Liste