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Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring

Niedersächsisches Justizministerium

Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz

Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu werden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.

Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.

Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite. Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine.

Kontakt
Niedersächsisches Justizministerium
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 - 50 44
Email: pressestelle@mj.niedersachsen.de
Internet: Niedersächsisches Justizministerium

 

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