(1) Zweck der Stiftung ist a. die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;b. d
Zweck der Stiftung ist es, Erziehung und Bildung, Integration und interkulturelle Beziehungen, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, mildtätige Projekte, Naturschutz und Landsc
a) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung, b) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe c) Förderung kultureller Z
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenh
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kultur im Wege der Förderung der Kunst, der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der
Förderung von Kunst, Kultur, Heimatpflege, -kunde, Wissenschaft, Forschung, Jugend-, Altenhilfe, Natur-, Umweltschutz, Landschaftspflege, Sport, Erziehung, Volks-, Berufsbildung, Tierschutz, Feuer-, A
Zweck der Stiftung ist insbesondere die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung; des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspfleg
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; der Erziehung und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, des
Förderung der Wissenschaft, der Kultur im Wege der Förderung der Kunst und der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege, des Sports, der Bildung, mildtätiger und