Anforderungen für die Ehrenamtskarte
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.
oder
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen JULEICA (Jugendleiter:in Card).
oder Sie sind aktiv engagiert
- bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit.
- als ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung.
- als Helferin oder Helfer in der psychosozialen Notfallseelsorge (PSNV) mit Grundausbildung.