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Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte

  • Sie üben eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Dabei können Sie auch die Fahrzeiten zu Ihrem Ehrenamt auf die erforderlichen Stunden anrechnen lassen.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

oder

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen JULEICA (Jugendleiter:in Card). 

oder Sie sind aktiv engagiert

  • bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. 
  • als ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. 
  • als Helferin oder Helfer in der psychosozialen Notfallseelsorge (PSNV) mit Grundausbildung.