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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen

Das Land Niedersachsen gewährt die Förderung der Arbeit von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zu Umwelt-, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, indem sie Geräte reparieren, die anderenfalls weggeworfen und durch neue ersetzt werden würden.
Förderbereich Ländliche Entwicklung
Förderberechtigte Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Antragsfrist bis zum 16.11.2025
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Ämter für regionale Landesentwicklung (siehe Website)


Telefon
Email kein@Email
Webseite
Weiterführende Links Onlineantragsmanagement
Volltext

Gefördert werden

– die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnliche Gegenstände) und von Verbrauchsmaterialien,

– die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und

– Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Sie beträgt mindestens 1 000 EUR und maximal 3 570 EUR.
Die Auszahlung erfolgt nach der Vorlage des Verwendungsnachweises.


Zusätzliche Informationen

https://www.ml.niedersachsen.de/download/215963/20250218_Richtlinie_Reparatur-Initiativen.pdf.pdf


Rechtsgrundlage

Download Richtlinie

https://www.ml.niedersachsen.de/download/215963/20250218_Richtlinie_Reparatur-Initiativen.pdf.pdf


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