Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; der Jugend- und Altenhilfe; von Kunst und Kultur; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Sports; der Heimatpflege und Heimatkunde; des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; mildtätiger oder kirchlicher Zwecke und der Kriminalprävention.
Förderung des kirchlichen Lebens in der Stadt Soltau. Das Zusammenbringen von Kunst, Kirche und Musik. Diakonische Aktivitäten. Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit. Weitergabe christl. Glaubens und christlicher Grundwerte an die nächsten Generationen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie Jugendhilfe; der Familien- und Seniorenarbeit und -betreuung; des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes; der örtlichen Kunst, Kultur und Heimatpflege sowie der Arbeit der christlichen Kirchen in der Stadt Schortens.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, soziale/kirchliche Belange, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege, traditionelles Brauchtum, Heimatpflege, öffentliche Gesundheitspflege, Sport, Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung sowie Wohlfahrtswesen und Mildtätigkeit in Salzbergen zu fördern und/oder zu entwickeln.
Zweck der Stiftung ist es, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Landschaftspflege, Umweltschutz, Naturschutz, Wohlfahrtswesen, öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedanken, Sport, insbesondere der Jugendarbeit, Heimatpflege und Heimatkunde, bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, in der Gemeinde Hude zu fördern und zu entwickeln.
Zweck der Stiftung ist, die Förderung und/oder Entwicklung der Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen, die Wissenschaft und Forschung, die Kultur, Kunst und Denkmalpflege sowie die Förderung des bürgerlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gemeinde Emstek und Umgebung.
Die Förderungsmöglichkeiten sind weit gestaltet. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, die Förderung der Jugend-, der Alten- und der Behindertenhilfe, die Förderung des Sports, die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung des Tierschutzes und von Wissenschaft und Forschung.
Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke i.S.d. AO: des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege der Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes des Wohlfahrtswesens des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens des Tierschutzes von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz des Sports der Heimatpflege und Heimatkunde des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Landkreis Northeim bzw. dem jeweiligen Geschäftsgebiet der Kreis-Sparkasse Northeim oder deren Rechtsnachfolgerin.
Kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke durch missionarische, gemeindliche und soziale Arbeit. Die Stiftung fördert kulturelle Zwecke im Bereich der Musik und darstellenden Kunst sowie das öffentliche Gesundheitswesen und Jugendhilfe.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, von Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege, von Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflege, von Heimatpflege, von Gesundheit und Sport, von religiösen Zwecken und des demokratischen Staatswesens auf der Insel Borkum.
Bildung und Erziehung, Jugend -und Altenhilfe, Kunst, Kultur und Denkmalpflege, Wissenschaft und Forschung, Umwelt-Natur –und Landschaftspflege, Heimatpflege, Gesundheit und Sport von mildtätige und religiöse Zwecke in der Gemeinde Wilstedt
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung und Bildung, der Wissenschaft und Forschung, der Kunst- und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, des Öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, des Sports, mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 der Abgabenordnung, kirchlicher Zwecke i.S. des § 54 der Abgabenordnung im jeweiligen Geschäftsbereich der Sparkasse Weserbergland oder deren Rechtsnachfolgerin.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Volksbildung, der Hilfe für Flüchtlinge, des Schutzes von Ehe und Familie, des Sports sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens.
Zweck der Stiftung ist es, die Jugendpflege und Jugendfürsorge, den Sport, die Kunst und Kultur, das kirchliche Leben, die Heimatpflege, den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesen zu fördern und zu unterstützen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe.
Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie Unterstützung bedürftiger Personen.
Zwecke die Förderung des örtlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Beratung und Betreuung von Krebskranken und deren Angehörigen; die Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung der Kultur, der Heimatpflege und Heimatkunde, des Naturschutzes die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger, sozialer und kirchlicher Zwecke.
Förderung der Wissenschaft, der Kultur im Wege der Förderung der Kunst und der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege, des Sports, der Bildung, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, des Tier- und Naturschutzes, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, des Ehrenamtes, des Umweltschutzes, der Wohlfahrtspflege und der Kriminalprävention. Die Förderung soll im Geschäftsgebiet der Sparkasse Goslar/Harz erfolgen.
Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung (u. a. Lehrstühle und Lehrstellen), Bildung, Erziehung und Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, natürlichen Personen, die i. S. d. § 53 AO persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, Jugend- und Altenhilfe, öffentlichem Gesundheitswesen, traditionellem Brauchtum und Religion im nationalen und internationalen Bereich.
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung wissenschaftlicher Zwecke, mildtätiger Zwecke, kultureller Zwecke, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie kirchlicher Zwecke.
nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung Förderung - von Wissenschaft und Forschung - der Religion - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - der Jugend- und Altenhilfe - von Kunst und Kultur - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes - des Wohlfahrtswesens - der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste- der Rettung aus Lebensgefahr- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - des Tierschutzes - der Entwicklungszusammenarbeit - von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz - der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - des Schutzes von Ehe und Familie - der Kriminalprävention - des Sports - der Heimatpflege und Heimatkunde - der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports- des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - mildtätiger Zwecke - kirchlicher Zwecke
Förderung von Kunst und Kultur, Denkmal- und Landschaftspflege, Heimatpflege und Heimatkunde, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Jugendpflege und Jugendfürsorge, Kinder- und Jugendarbeit, Erziehung und Berufsbildung, Wohlfahrtswesen, öffentlicher Gesundheitspflege sowie kirchlicher und mildtätiger Zwecke vorrangig auf dem Gebiet der Region Braunschweig