Pkw-Einsatzversicherung – neu seit 1. September 2026
Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist gerade im Flächenland Niedersachsen häufig auf das eigene Auto angewiesen. Ab dem 1. September 2026 gibt es dafür eine zusätzliche Absicherung: Das Land Niedersachsen erweitert seinen bestehenden Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag mit den VGH Versicherungen um eine Pkw-Einsatzversicherung. Der neue Schutz gilt für Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren – unabhängig davon, ob sie unentgeltlich tätig sind oder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Eine feste Vereins- oder Organisationsstruktur ist nicht erforderlich.
Wer ist über den Rahmenvertrag versichert?
Bürgerinnen und Bürger, die unentgeltlich oder gegen Aufwandsentschädigung in Vereinigungen aller Art ehrenamtlich für das Land Niedersachsen tätig sind.
Welche Leistungen beinhaltet die PKW-Einsatzversicherung?
Die PKW-Einsatzversicherung deckt Unfallschäden an privaten Personenkraftwagen, die sich bei Fahrten der versicherten Personen im Rahmen ihrer Ehrenamtstätigkeit in Vereinigungen aller Art mit diesen Fahrzeugen ereignen.
- im Falle eines Schadens bis zu 30.000 EUR
- mit einer Selbstbeteiligung des Versicherten je Schadenfall von 150 EUR
Darüber hinaus wird der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes durch Inanspruchnahme der eigenen Fahrzeugversicherung durch die versicherten Personen (ohne Selbstbeteiligung) erstattet.
Für Fragen zur Pkw-Einsatzversicherung steht die VGH gerne zur Verfügung:
Ehrenamts-Hotline: 0511 362 25 66
oder per E-Mail: ehrenamt@vgh.de