Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen, Jugend- und Altenhilfe und des Sports, Kultur und Kunst, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege sowie mildtätige Zwecke in Vechta zu fördern und zu entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Vechtas gefördert werden.
Förderung der Kultur im Wege der Förderung der Kunst, der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege, Förderung des Sports, der Bildung, mildtätiger Zwecke, der Wohlfahrtspflege, der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des Tier- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und der Völkerverständigung im Gebiet der Stadt Wittingen
Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-,Natur-,Landschafts- und Denkmalschutz, soziale Angelegenheiten, Sport etc
Förderung der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, von mildtätigen Zwecken, der Völkerverständigung, der interkulturellen Beziehungen und des Umweltschutzes in der Stadt Osnabrück und in der Region bzw. in Bezug auf diese zum Gemeinwohl der dort lebenden Menschen, und zwar durch Unterstützung von Einrichtungen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen, wobei diese Unterstützung auch durch die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der genannten Zwecke zwischen den Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen, verwirklicht werden kann, und durch Durchführung von Projekten auf den Gebieten des Stiftungszwecks.
Förderung von Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung nicht kommerzieller Art, Umwelt- und Naturschutz, Heimatpflege, Gesundheit und Sport sowie mildtätiger Zwecke im Rahmen des § 53 Abgabenordnung auf der Insel Norderney, im Einzelfall auch außerhalb der Insel.
Förderung und Entwicklung der Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, der Kultur, Kunst und Denkmalpflege, des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege, des traditionellen Brauchtums, der Heimatpflege, des Sports und der Gesundheit, der Wissenschaft und Forschung, kirchlicher Zwecke und der Völkerverständigung in Norden bzw. in Bezug auf die Region Norden, in Einzelfällen auch außerhalb der Stadt Norden beispielsweise durch Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 Abgabenordnung, welche die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern, Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks, Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte sowie durch operative als auch fördernde Projektarbeit einschließlich Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit. Die Stiftung kann auch für ein angemessenes Andenken ihrer Stifter sorgen.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Integration und interkulturelle Beziehungen, Sport-, insbesondere Jugendsportförderung, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege, mildtätige Projekte, Tierschutz, Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege, Völkerverständigung sowie Prävention gegen soziale Brennpunkte zum Gemeinwohl der in Neuenkirchen-Vörden lebenden Menschen nachhaltig zu fördern und zu entwickeln.
Förderung der Erziehung, Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Völkerverständigung, sowie anerkannter Zwecke der freien Wohlfahrtsverbände
Zweck der Stiftung ist es, Erziehung und Bildung, Integration und interkulturelle Beziehungen, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Kultur- und Denkmalpflege, mildtätige Projekte, Naturschutz und Landschaftspflege, Sport, insbesondere Jugendsport, Tierschutz, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege sowie Völkerverständigung in Holdorf zu fördern oder zu entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Holdorfs gefördert werden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und/oder Entwicklung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Umwelt und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalpflege, Brauchtums- und Heimatpflege, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung sowie sonstiger sozialer Belange. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die Förderung von Kooperationen zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, die Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen sowie die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck in der Bevölkerung zu verankern.
Zweck der Stiftung ist, die Förderung und/oder Entwicklung der Bildung und Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe, die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen, die Wissenschaft und Forschung, die Kultur, Kunst und Denkmalpflege sowie die Förderung des bürgerlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gemeinde Emstek und Umgebung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend und Senioren, Heimatpflege, Kunst, Kultur und Sport, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke sowie die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung und Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Jugendlicher aus benachteiligten Familien in der Gemeinde Wardenburg.
Förderung von Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur und Kunst, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports, des öffentl. Gesundheitswesens und der Völkerverständigung zum Gemeinwohl der in Wallenhorst lebenden Menschen, ausnahmsweise auch außerhalb von Wallenhorst.
nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung Förderung - von Wissenschaft und Forschung - der Religion - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - der Jugend- und Altenhilfe - von Kunst und Kultur - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes - des Wohlfahrtswesens - der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste- der Rettung aus Lebensgefahr- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - des Tierschutzes - der Entwicklungszusammenarbeit - von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz - der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - des Schutzes von Ehe und Familie - der Kriminalprävention - des Sports - der Heimatpflege und Heimatkunde - der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports- des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - mildtätiger Zwecke - kirchlicher Zwecke