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Sie können die Ehrenamtskarte beantragen, - wenn Sie aktiv engagiert in der Freiwilligen Feuerwehr sind und über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit verfügen, - oder als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung engagiert sind, - oder als Helferin oder Helfer in der psychosozialen Notfallseelsorge (PSNV) mit Grundausbildung aktiv sind.