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Bedienungsanleitung für Vergünstiger

Willkommen als Vergünstiger in unserem Portal. Diese Anleitung soll Ihnen helfen, sich zu registrieren, Vergünstigungen zu erstellen und zu verwalten.

1. Registrierung als Vergünstiger

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Formular ausfüllen: Besuchen Sie die Registrierungsseite und füllen Sie das entsprechende Formular aus.
  • Bestätigungsmail: Nach der Datenerfassung erhalten Sie eine Mail. Sie enthält einen Link, den Sie bestätigen müssen.
  • Prüfung und Freigabe: Ihre Registrierung wird von der zuständigen Kommune geprüft und freigegeben. Sie werden darüber per E-Mail informiert.
  • Zugang zum Portal: Nach der Freigabe können Sie sich in das Vergünstigerportal auf dem FreiwilligenServer einloggen.

2. Nutzung des Vergünstigerportals

2.1 Funktionen im Portal

  • Kontaktdaten verwalten: Aktualisieren Sie Ihre Firmen- oder Organisationsinformationen.
  • Vergünstigung erstellen: Erstellen Sie neue Vergünstigungen.
  • Filiale anlegen: Fügen Sie Filialen hinzu, wenn Ihre Vergünstigungen an mehreren Standorten verfügbar sind.
  • Häufige Fragen: Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
  • Meine Ansprechperson: Kontaktinformationen Ihrer zuständigen Kommune.

2.2 Erstellung einer Vergünstigung

  • Einloggen: Melden Sie sich im Vergünstigerportal auf dem FreiwilligenServer an.
  • Neue Vergünstigung erstellen: Klicken Sie auf den Button „Vergünstigung erstellen“
  • Formular ausfüllen: Geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Vergünstigung ein.
  • Absenden: Senden Sie das Formular ab. Die zuständige Kommune wird die Vergünstigung prüfen und freigeben.
  • Zuständige Kommune: Finden Sie Ihre Ansprechperson für die Ehrenamtskarte auf derm FreiwilligenServer

3. Verwaltung von Vergünstigungen

3.1 Anpassung von Vergünstigungen

  • Bearbeiten: Aktualisieren Sie Ihre bestehenden Vergünstigungen im Portal.
  • Löschen: Löschen Sie nicht mehr gültige Vergünstigungen.

3.2 Verwaltung durch die Kommune

  • Ihre zuständige Kommune kann ebenfalls Änderungen an Ihren Vergünstigungen vornehmen oder sie löschen.

4. Bundesweite Vergünstigungen

4.1 Was bedeutet „bundesweit gültig“?
Ehrenamtliche sind nicht nur vor der eigenen Haustür unterwegs. Damit auch Engagierte aus anderen Bundesländern von Ihrem Angebot profitieren können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vergünstigung als „bundesweit gültig“ zu kennzeichnen. Eine bundesweit gültige Vergünstigung gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte, ganz gleich, in welchem Bundesland die Karte ausgestellt wurde. Ohne diese Kennzeichnung gilt Ihre Vergünstigung wie bisher nur für die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen.

4.2 So kennzeichnen Sie eine Vergünstigung als bundesweit gültig
Wählen Sie beim Erstellen oder Bearbeiten einer Vergünstigung im Formular die Option „bundesweit gültig“ aus. Wie alle Angaben wird auch diese von Ihrer zuständigen Kommune geprüft und freigegeben. Sie können die Kennzeichnung jederzeit wieder entfernen.

4.3 Was bedeutet das für Sie im Alltag?
Es gibt bewusst nur zwei Möglichkeiten: Ihre Vergünstigung gilt entweder nur für die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen oder für alle Ehrenamtskarten. Eine Auswahl einzelner Bundesländer ist nicht vorgesehen. Das macht es für Sie und Ihr Team einfach: An der Kasse oder am Empfang muss nur geprüft werden, ob eine gültige Ehrenamtskarte vorliegt, und nicht, aus welchem Bundesland sie stammt.

4.4 Wo wird Ihre Vergünstigung angezeigt?
Bundesweit gültige Vergünstigungen lassen sich auf dem FreiwilligenServer über den Filter „bundesweit gültig“ gezielt anzeigen. Die Partnerländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verlinken direkt auf diese Auswahl. So finden Engagierte, die in Niedersachsen oder Bremen unterwegs sind, Ihr Angebot schnell und ohne Umwege.


Häufige Fragen (FAQ)

1. Registrierung als Vergünstiger

  • Wie registriere ich mich als Vergünstiger?
    Besuchen Sie die Registrierungsseite auf dem FreiwilligenServer und füllen Sie das Formular aus. Nach der Bestätigung Ihrer E-Mail und Prüfung durch Ihre Kommune wird Ihr Zugang freigeschaltet.
  • Wie lange dauert die Prüfung meiner Registrierung durch die Kommune?
    Die Dauer der Prüfung kann je nach Kommune variieren. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Registrierung abgeschlossen ist.
  • Was mache ich, wenn ich keine Bestätigungsmail erhalten habe?
    Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Falls die E-Mail dort nicht zu finden ist, kontaktieren Sie bitte den technischen Support unter redaktion@regioonline.de oder Ihre zuständige Kommune.

2. Nutzung des Vergünstigerportals

  • Wie kann ich meine Kontaktdaten aktualisieren?
    Nach dem Einloggen in das Vergünstigerportal können Sie Ihre Kontaktdaten über das Zeichensymbol hinter dem Namen Ihrer Firma / Organisation ändern.
  • Wie erstelle ich eine neue Vergünstigung?
    Klicken Sie nach dem Einloggen auf „Vergünstigung erstellen“ und füllen Sie das Formular mit den relevanten Angaben aus. Nach dem Absenden wird die Vergünstigung von Ihrer Kommune geprüft und freigegeben.
  • Kann ich Filialen hinzufügen, wenn ich mehrere Standorte habe?
    Ja, Sie können unter dem Menüpunkt „Filiale anlegen“ Standorte hinzufügen, an denen Ihre Vergünstigungen verfügbar sind.
  • Wie kontaktiere ich meine Ansprechperson bei Fragen?
    Die Kontaktinformationen Ihrer zuständigen Kommune finden Sie im Bereich „Meine Ansprechperson“.

3. Verwaltung von Vergünstigungen

  • Wie bearbeite ich eine bestehende Vergünstigung?
    Sie können Ihre Vergünstigungen im Portal unter dem Punkt „Vergünstigungen“ bearbeiten und aktualisieren. Klicken Sie dazu auf das Stiftsymbol auf der rechten Seite.
  • Wie lösche ich eine Vergünstigung, die nicht mehr gültig ist?
    Im selben Bereich können Sie auch nicht mehr gültige Vergünstigungen löschen.
  • Kann meine Kommune meine Vergünstigungen ändern?
    Ja, Ihre zuständige Kommune hat die Möglichkeit, Änderungen an Ihren Vergünstigungen vorzunehmen.

4. Bundesweite Vergünstigungen

  • Was ist eine bundesweit gültige Vergünstigung?
    Eine Vergünstigung, die Sie allen Inhaberinnen und Inhabern einer Ehrenamtskarte gewähren, auch wenn die Karte in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde.
  • Muss ich meine Vergünstigung bundesweit anbieten?
    Nein, die Kennzeichnung ist freiwillig. Ohne sie gilt Ihre Vergünstigung nur für die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen.
  • Kann ich meine Vergünstigung nur für einzelne Bundesländer freigeben?
    Nein. Eine Vergünstigung gilt entweder nur für die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen oder für alle Ehrenamtskarten. So bleibt die Prüfung vor Ort einfach.
  • Woran erkennt mein Personal eine gültige Ehrenamtskarte aus einem anderen Bundesland?
    Maßgeblich ist, dass eine gültige Ehrenamtskarte vorgelegt wird. Bei Fragen zur Gestaltung der Karten anderer Länder hilft Ihnen Ihre Ansprechperson in der Kommune weiter.
  • Kann ich die Kennzeichnung später wieder ändern?
    Ja, jederzeit über das Stiftsymbol bei der jeweiligen Vergünstigung. Die Änderung wird von Ihrer Kommune geprüft und freigegeben.