Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, der Kleingärtnerei, der Kunst und Kultur, der Ortsverschönerung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke jeweils im oder für das Stadtgebiet Hannover.
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Sport sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und anderer gemeinnütziger Organisationen.
Zweck der Stiftung sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Erziehung und der Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne § 53 AO, Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der ev. Kirche in Deutschland, Zentral-Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, DRK, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) einschließlich ihrer Mitgliedsorganisation, der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Rettung aus Lebensgefahr (Rettung Ertrinkender und Schiffbrüchiger, Bergwacht u.a.), der Altenfürsorge, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten (gilt auch für Krankenhäuser im Sinne § 67 AO), der Erziehung und Bildung sowie der Förderung kultureller Zwecke im Sinne § 68 AO.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von Familien und Personen in wirtschaftlicher Not sowie des Wohlfahrts- und des Gesundheitswesens.
Förderung von gemeinnützigen Körperschaften, die insbesondere Alten, Behinderten, Kranken und anderen Hilfsbedürftigen eine individuelle Pflege und Betreuung ermöglicht, und von Körperschaften, die den Umweltschutz fördern, Förderung des Tierschutzes.
Förderung des Wohlfahrtswesens und der Wohlfahrtspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung in der Volks- und Berufsbildung.
Förderung der Alten- und Behindertenpflege, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege; die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO; die Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; die Förderung des Sports; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung, der Jugend- und Studentenhilfe, von Kunst und Kultur sowie des Wohlfahrtswesens
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die von Kindern durch Unterstützung von Kinderkliniken und Reha-Stationen für bedürftige Kinder; die Förderung der freien Wohlfahrtspflege; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, insbesondere die Luft- und Wasserrettung; die Förderung von Wissenschaft, insbesondere die Forschung und Lehre zugunsten schwererkrankter und schwerbehinderter Kinder; die Förderung der Jugendhilfe; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Förderung (a) des Hospizgedankens zur Pflege hilfsbedürftiger alter und kranker Menschen im Sinne § 53 Abgabenordnung vor allen Dingen durch fördernde Maßnahmen, insbesondere durch finanzielle Unterstützung ambulanter, halbambulanter und stationärer Hospiz-Einrichtungen und -Initiativen, Förderung (b) der Aus- und Weiterbildung, insbesondere die Begabtenförderung, der Förderung von lernschwachen Schülern, behinderter Menschen. sowie die finanzielle Unterstützung finanziell schwach gestellter Schüler vor allen Dingen durch fördernde Maßnahmen, insbesondere durch finanzielle Unterstützung amtlich anerkannter Verbände der freien Wohlfahrtspflege bzw. steuerbegünstigter Körperschaften im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung, vor allen Dingen durch Unterstützung der von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, sowie Förderung (c) von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der medizinischen Forschung vor allen Dingen durch fördernde Maßnahmen, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von Einzelprojekten. Diese Stiftungszwecke sollen überwiegend in der Stadt Oldenburg und im Landkreis Oldenburg verwirklicht werden.
Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Förderung der Erziehung und Bildung der Jugend, insbesondere durch Unterhaltung von Wohnheimen für Studentinnen und Studenten, auch Schüler, Fachschüler und Auszubildende sowie Durchführung von Bildungs- und Erholungsmaßnahmen. Daneben kann die Stiftung auf dem Gebiet der übrigen Caritas und Bildung tätig sein.
Förderung der Hilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen & deren Angehörige, Kinder-, Jugend- & Altenhilfe, Erziehung, Volks- & Berufsbildung, des öffentl. Gesundheitswesens, Sports, der Kunst & Kultur sowie des Wohlfahrtswesens i. w. S.
Förderung von Altenhilfe und Wohlfahrtswesens, ideelle und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insb. Betreuung alter Menschen im Sinne der christl. Nächstenliebe; insb. durch Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Stadt Hameln
Förderung des Wohlfahrtswesens, des Tierschutzes, der Religion sowie der Altenhilfe im Bereich der Stadt Barsinghausen
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur, Kunst, Umwelt- und Naturschutz sowie des Wohlfahrtswesens auf der Insel Norderney.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Kunst und Kultur im Landkreis Emsland, insbesondere im Altkreis Meppen und Aschendorf-Hümmling.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur, Naturschutz, Landschafts- und Heimatpflege, Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie dem öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesen insbesondere in der Ems-Dollart-Region.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umwelt- und Denkmalschutzes, Heimatgedankens, der Kunst und Kultur, Jugendhilfe, des Sports sowie sozialer und wohlfahrtspflegerischer Maßnahmen und weiterer mildtätiger Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Emden sowie Förderung der Völkerverständigung.
Förderung des Wohlfahrtswesens, des Tierschutzes, der Religion sowie der Altenhilfe im Bereich der Stadt Barsinghausen
Zweck der Stiftung ist die a. Förderung des Natur-,Tier- und Umweltschutzes und der Tierzucht b. die Förderung der Erziehung, des Sports und der Jugendhilfe c. die Förderung der Kriminalprävention d. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege e. die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Förderung von evangelischen Einrichtungen in der Region Wilhelmshaven, die die Familie und ihre Stellung in der Gesellschaft stärken.