Förderung von Wissenschaft und Forschung (insbesondere im Bereich der Krebsforschung), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (insbesondere die Förderung von Hospizarbeit), der Jugend- und Altenhilfe und von Kultur und Sport nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Heimatpflege, der Ortsverschönerung sowie des Landschafts- und Umweltschutzes, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Verbraucherberatung. Die Ausübung des Stiftungszwecks bezieht sich grundsätzlich auf die Ortschaften Flegessen, Hasperde und Klein Süntel.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, der Kleingärtnerei, der Kunst und Kultur, der Ortsverschönerung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke jeweils im oder für das Stadtgebiet Hannover.
Förderung von Wissenschaft, Jugendhilfe, Bildung, Natur- und Tierschutz sowie Hilfe für diskriminierte oder verfolgte Personen.
Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Umweltschutz, Sport, Völkerverständigung und bürgerschaftlichem Engagement.Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Umweltschutz, Sport, Völkerverständigung und bürgerschaftlichem Engagement.
Förderung von Bildung, Erziehung und Sport, insbesondere Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in der Region Delmenhorst und Landkreis Oldenburg.
Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören. Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein: 1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement 2. Wirtschaft und Arbeit fördern Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung 3. Kulturlandschaft entwickeln Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus 4. Umwelt schützen Naturschutz, Klimaschutz
Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören. Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein: 1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement 2. Wirtschaft und Arbeit fördern Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung 3. Kulturlandschaft entwickeln Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus 4. Umwelt schützen Naturschutz, Klimaschutz
Förderung von Bildung, Ausbildung und Erziehung sowie Unterstützung eines Vereins für bedürftige Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Barßel.
Förderung des Bildungswesens, des Gesundheitswesens und des Völkerverständigungsgedankens.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von hilfsbedürftigen Menschen nach § 53 AO, Sport, Kunst und Kultur, Heimatpflege, Denkmalschutz, Bildung, Wissenschaft sowie Klima- und Naturschutz.
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, kirchlicher Zwecke, der Volks- und Berufsbildung, der Jugend- und Altenhilfe und der Heimatpflege und Heimatkunde.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Hilfe für Flüchtlinge, sowie mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO.
Der Förderung der Berufsbildung junger Menschen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung junger Menschen, möglichst in der Region, z.B. für: • Projekte zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit • Ausbildungsverbund der Wirtschaftsregion (ABV) • regionale Anlaufstelle zur beruflichen Eingliederung junger Menschen (RAN) • Vergabe von Stipendien zur beruflichen Bildung bei anerkannten Berufsbildungsträgern.
Förderung der Berufsbildung und der Studentenhilfe und in diesem Zusammenhang die Unterstützung des Kampfes gegen Krebs; bei bestimmten Fragestellungen auch Förderung von Wissenschaft und Forschung im vorgenannten Bereich
Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne § 53 AO, Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der ev. Kirche in Deutschland, Zentral-Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, DRK, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) einschließlich ihrer Mitgliedsorganisation, der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Rettung aus Lebensgefahr (Rettung Ertrinkender und Schiffbrüchiger, Bergwacht u.a.), der Altenfürsorge, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten (gilt auch für Krankenhäuser im Sinne § 67 AO), der Erziehung und Bildung sowie der Förderung kultureller Zwecke im Sinne § 68 AO.
Förderung der Bildung und Fortbildung von Erwachsenen, deren Unterstützung beim Erwerb berufsqualifizierter Abschlüsse und die Förderung von Existenzgründern im deutschsprachigen Raum
Zweck der Stiftung ist die Förderung und die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von Familien und Personen in wirtschaftlicher Not sowie des Wohlfahrts- und des Gesundheitswesens.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der künstlerischen Bildung und Erziehung sowie der Kunst und Kultur, insbesondere durch Erhaltung, Pflege und Publizität der Werke des Künstlers Hartmut Girke.
Förderung von Bildung und Erziehung in den Grundschulen der Samtgemeinde Leinebergland und der Stadt Springe am Deister
Förderung von Kunst-, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie Jugend- und Altenhilfe in erster Linie im Bereich der Stadt Braunschweig.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Jugend- und Altenhilfe
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Bildung und Erziehung.
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Volksbildung.
Vorrangiger Förderung von Bildung, Erziehung und Integration von Kindern und Jugendlichen.