Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, der Kleingärtnerei, der Kunst und Kultur, der Ortsverschönerung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke jeweils im oder für das Stadtgebiet Hannover.
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und diskriminierte Menschen, Förderung der Gleichberechtigung, Kriminalprävention und bürgerschaftliches Engagement.
Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Umweltschutz, Sport, Völkerverständigung und bürgerschaftlichem Engagement.Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Umweltschutz, Sport, Völkerverständigung und bürgerschaftlichem Engagement.
Förderung des Bildungswesens, des Gesundheitswesens und des Völkerverständigungsgedankens.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Hilfe für Flüchtlinge, sowie mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO.
Betreuung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in Zusammenarbeit mit der zuständigen Jugendbehörde im stiftungseigenen Jugendheim Am Blauen Stein in Wolfenbüttel und dem stiftungseigenen Kinderhaus Hof Timmern
(1) Förderung a) des Sports insbesondere von Aktivitäten zugunsten des Breiten-, Leistungs- und Nachwuchssports in Niedersachsen. b) der Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen durch steuerbegünstigte Körperschaften und c) mildtätiger Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften sowie die Beschaffung von Mitteln für die genannten Zwecke. (2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Bewilligung von Zuschüssen insbesondere in den Bereichen Sport: Sportstättenbau Bau und Betrieb von Sportschulen, Lehr- und Ausbildungsstätten sowie Leistungszentren, Übungsbetrieb im Breiten- und Leistungssport, Aus- und Fortbildung (Lehrwesen), Sportfachtagungen, Leistungssport, Behindertensport, Durchführung von Sportveranstaltungen, sportliche Jugendarbeit, Beschäftigung von hauptberuflichen Sportlehrkräften und Landestrainer/innen bzw. von Übungsleiter/innen, sportmedizinische Beratung und Betreuung sowie Anti-Doping-Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Vereinsservice, Versicherungen und Integration: Maßnahmen zum erfolgreichen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, Integration von Frauen und Mädchen, Integration in Wohnquartieren, Nachbarschaften und Stadtteilen, Förderung der interkulturellen Kompetenz von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Migranten, Maßnahmen für Toleranz und Akzeptanz sowie gegen Diskriminierung und Rassismus, Integration im und durch den Sport. (3) Die Satzungszwecke können auch durch Eigenveranstaltungen und die treuhänderische Verwaltung unselbstständiger Stiftungen verwirklicht werden. (4) Die Stiftung fördert unabhängig von staatlichen, kommunalen und privaten Maßnahmen. (5) Die Stiftung kann ihre Zwecke im In- und Ausland verfolgen und ihre Maßnahmen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
Förderung der Jugendhilfe, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der Kriminalprävention, Insbesondere Zweckverwirklichung durch die Unterstützung von Jungen und Männern, die unter häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch und Diskriminierung sowie gesellschaftlicher Benachteiligung leiden.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Waisen-, Pflegekindern und von Kindern, die nicht in der Geborgenheit einer Familie aufwachsen können. Dabei soll auch immer wieder versucht werden, diese Kinder in benachteiligten Gebieten, insbesondere der Dritten Welt zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Zuwendungen an Kinder im vorstehenden Sinne, Zuwendungen an Organisationen, die sich um Kinder im vorstehenden Sinne bemühen, finanzielle Unterstützung von geeigneten Projekten, z.B. Projekte anderer als gemeinnützig anerkannter Organisationen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Sports vorwiegend junger und bedürftiger Menschen sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Förderung der Gesundheit, der Jugend- und Altenhilfe, von Erziehung und Bildung, von Toleranz und Völkerverständigung und des Sportes im Braunschweiger Land und ausnahmsweise auch im Ausland sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Braunschweiger Land.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Umwelt- und Denkmalschutzes, Heimatgedankens, der Kunst und Kultur, Jugendhilfe, des Sports sowie sozialer und wohlfahrtspflegerischer Maßnahmen und weiterer mildtätiger Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse Emden sowie Förderung der Völkerverständigung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungshilfe.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in einem vom Stiftungsgründer ausgewählten, entwicklungshilfebedürftigen Land der sog. "Dritten Welt", vorrangig auf den Philippinen (insbesondere in ländlichen Regionen).
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, der Bildung, der Erziehung, der Integration sowie der Kunst und Kultur.
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Bereich von Bevölkerungspolitik und freiwilliger Familienplanung, sowie der diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegs- oder Katastrophenopfer, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, des Katastrophenschutzes sowie des Wohlfahrtswesens in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit.
Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Friedensforschung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung gemäß insbesondere in Deutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe; Bildung und Erziehung; Integration und interkulturellen Beziehungen; Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen; Sport, insbesondere Jugendsport, Kunst und Kultur; von traditionellem Brauchtum und der Heimat- und Denkmalpflege; mildtätigen Zwecken sowie Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflege.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von insbesondere jungen und heranwachsenden Menschen durch die Unterstützung bei der sozialen, musischen oder wertmäßigen Entwicklung und begleitenden sozialen Integration.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, die Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen und Kulturen, Jugend- und Altenhilfe und des Sports, Kultur und Kunst, traditionelles Brauchtum und Heimatpflege sowie mildtätige Zwecke in Vechta zu fördern und zu entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Vechtas gefördert werden.
Entwicklung und Förderung gemeinnütziger Projekte aus den nachfolgenden Bereichen, die zum Wohl der in der Stadt lebenden Menschen in Wolfsburg durchgeführt werden: Bildung und Erziehung, Heimatpflege und Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Soziales (mildtätige Zwecke und Wohlfahrtspflege), Sport und Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Wissenschaft und Forschung, Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in den vorgenannten Bereichen. Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb der Stadt Wolfsburg gefördert werden.
Förderung der Kultur im Wege der Förderung der Kunst, der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege, Förderung des Sports, der Bildung, mildtätiger Zwecke, der Wohlfahrtspflege, der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des Tier- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und der Völkerverständigung im Gebiet der Stadt Wittingen
Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, der Kunst-,Kultur-.und Denkmalpflege, des Umwelt- und Naturschutzes, Landschaftspflege, Brauchtum und Heimatpflege, Bildung, Erziehung und Sport, öffentliche Gesundheitspflege, Völkerverständigung
Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-,Natur-,Landschafts- und Denkmalschutz, soziale Angelegenheiten, Sport etc