Förderung von Wissenschaft und Forschung (insbesondere im Bereich der Krebsforschung), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (insbesondere die Förderung von Hospizarbeit), der Jugend- und Altenhilfe und von Kultur und Sport nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, der Kleingärtnerei, der Kunst und Kultur, der Ortsverschönerung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke jeweils im oder für das Stadtgebiet Hannover.
Förderung und Unterstützung kultureller Zwecke in Niedersachsen mit den Förderbereichen Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege
Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören. Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein: 1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement 2. Wirtschaft und Arbeit fördern Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung 3. Kulturlandschaft entwickeln Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus 4. Umwelt schützen Naturschutz, Klimaschutz
Im Leitbild der Stiftung haben wir festgelegt, auf welche Weise wir den ländlichen Raum mit seinen Dörfern und Städten unterstützen wollen. Aus den darin festgelegten Zielrichtungen, Werten und Standards ergeben sich Handlungsfelder, in denen wir Projekte aktiv fördern. Wir haben diese Handlungsfelder in vier Hauptbereiche gegliedert, zu denen wiederum mehrere Projektfelder gehören. Die vier Handlungsfelder und ihre Projektfelder Ihr Projekt sollte mit einem der vier Handlungsfelder sowie dort mit den jeweiligen Schwerpunkten vereinbar sein: 1. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken Wohnen, Soziales, Sport, bürgerschaftliches Engagement 2. Wirtschaft und Arbeit fördern Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Mobilität, Bildung und Qualifizierung, Wissenschaft und Forschung 3. Kulturlandschaft entwickeln Denkmalschutz, Kultur, Naherholung und Tourismus 4. Umwelt schützen Naturschutz, Klimaschutz
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von hilfsbedürftigen Menschen nach § 53 AO, Sport, Kunst und Kultur, Heimatpflege, Denkmalschutz, Bildung, Wissenschaft sowie Klima- und Naturschutz.
Förderung und Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Zwecke in Niedersachsen mit den Förderbereichen Kulturelle Bildung, Literatur, Denkmalpflege und Wissenschaft.
Förderung der Kultur und Kunstgeschichte, wissenschaftliche Bearbeitung, Unterhaltung und Erweiterung musealer Einrichtungen in Emden, insbesondere solcher des Ostfriesischen Landesmuseums.
Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne § 53 AO, Förderung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der ev. Kirche in Deutschland, Zentral-Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, DRK, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) einschließlich ihrer Mitgliedsorganisation, der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Rettung aus Lebensgefahr (Rettung Ertrinkender und Schiffbrüchiger, Bergwacht u.a.), der Altenfürsorge, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten (gilt auch für Krankenhäuser im Sinne § 67 AO), der Erziehung und Bildung sowie der Förderung kultureller Zwecke im Sinne § 68 AO.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der künstlerischen Bildung und Erziehung sowie der Kunst und Kultur, insbesondere durch Erhaltung, Pflege und Publizität der Werke des Künstlers Hartmut Girke.
Förderung sozialer und kultureller Angelegenheiten in der Gemeinde Grasberg
Förderung der Kunst, Kultur und Wissenschaft in Europa. insbesondere durch die Förderung von Jugendlichen in diesen Bereichen und insbesondere durch Durchführung und Unterstützung von Projekten im Bereich der Kunst, Kultur, Wissenschaft, durch die Jugend.
Förderung der kulturellen, sportlichen, kirchlichen und gemeindlichen Aufgaben in der Gemeinde Roklum, Unterstützung der örtlichen Vereine
Pflege und Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Tätigkeit des Museums im Schloss Bad Pyrmont.
Stiftung Kunstsammlung Henning J. Claassen
Förderung von Kunst und Kultur, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Tierzucht- und haltung, Pflanzenzucht und Altenhilfe
Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des bürgerlichen Engagements und der Studentenhilfe.
Förderung der Kunst, der Heimat- und Denkmalpflege sowie der Verschönerung des Stadtbildes und dergleichen in der Stadt Osnabrück.
Förderung von Bildung, Kultur, Erziehung, Kunst, Sport, Religion, Völkerverständigung, Umwelt, Denkmalschutz
Förderung und Durchführung innovativer und kreativer Projekte und Maßnahmen in den Bereichen humaner und reformpädagogisch geprägter Erziehungsmethoden, effektiver und effizienter Erwachsenenbildung, wissenschaftlicher Forschung in den Bereichen humaner Erziehungs- und Bildungspraxis sowie kultureller Projekte zur Förderung des humanen Denkens und Handelns auf den Gebieten Erziehung, Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Erhaltung der Martinskirche als Baudenkmal, Nutzung der Kirche für kulturelle Zwecke
Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, Förderung von Krankenhäusern, vor allem im kulturellen Bereich, und nachrangig Förderung von Einrichtungen der Jugendbildung innerhalb des Verbandsgebietes des Bezirksverbandes Oldenburg.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung, der Jugend- und Studentenhilfe, von Kunst und Kultur sowie des Wohlfahrtswesens
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, und Erziehung, Kunst und Kultur, insbesondere durch Ausstattung des "Kulturgeschichtliches Museum Osnabrück/Felix-Nussbaum-Haus" und/oder des aus diesem hervorgegangenen "Museum Industriekultur Osnabrück gGmbH", durch Ausstattung des "Zoo Osnabrück" sowie durch Ausstattung und Unterstützung der Lehre und Forschung der "Universität Osnabrück" und/oder der "Fachhochschule Osnabrück".