Erfüllung diakonischer Aufgaben, insbesondere Berücksichtigung hilfsbedürftiger Bewohner der auf dem Grundstück der Stiftung errichteten Altenwohnungen
Unterstützung alter und bedürftiger Menschen - vorwiegend Frauen- durch Gewährung einer Wohnung im Hospital
Förderung von Naturschutz, Tierschutz, zool. und botanischen Gärten, von politisch nicht gebundenen Jugendorganisationen und kulturellen Einrichtungen. Anmerkung: Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Gründung unserer Stiftung zukunftsgerichtet erfolgte und dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt in einigen Jahren entsprechende Mittel zur Förderung von Projekten zur Verfügung stehen werden.
Förderung der Bildung junger und der Fortbildung erfahrener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Gewährung von Unterkunft und Verpflegung an gebrechliche, arme, alte, sozial schwache, alleinstehende Personen im stiftungseigenen Altersheim. Die Bewohner können in einer familiären Atmosphäre Geborgenheit, Hilfe und Sicherheit erfahren.
Zweck der Stiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung der Bürgerstiftung Wesermarsch, Elsfleth und des Vereins Freunde und Förderer der Studienstiftung des Deutsches Volkes e.V., Bonn-Bad Godesberg und anderer gemeinnütziger Organisationen, die im Inland oder ggf. auch im Ausland tätig sind.
Bewahrung historischer Gärten und Parks
Erhaltung und Verwaltung des Vermögens im Interesse der Familie des Stifters. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Wahrnehmung der Position des Mehrheitsgesellschafters in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma PDS Programm + Datenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die mit ihrer Hilfe erwirtschaftete finanzielle Unterstützung der Abkömmlinge des Stifters.
Unterstützung von Angehörigen und Hinterbliebenen von Mitgliedern des Industrie-Pensions-Vereins in Fällen der Not und Hilfsbedürftigkeit sowie Gewährung von Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen zur Wiedereingliederung in das berufliche Leben für in Not geratene Angehörige und Hinterbliebene von Mitgliedern des Industrie-Pensions-Vereins sowie nachrangig Zuwendung von Geldmitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne § 53 AO.
Unterstützung aller dem steuerbegünstigten Satzungszweck entsprechenden Aktivitäten der Hildesheimer Tafel e.V., der Erhalt und die Weiterentwicklung der Hildesheimer Tafel und deren soziale Projekte.
Förderung kirchlicher Zwecke durch Gewährung von Geldleistungen je zur Hälfte an die Katholische Kirchengemeinde St. Johann in Alfhausen und an die Benediktiner-Missionare in Damme zur Erfüllung ihrer kirchlichen Zwecke.
Betreuung alter Menschen, Jugendlicher und finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger, einsamer Personen im ökumenischen Sinne. Empfänger: Mitglieder der Kirchengemeinden in Salzgitter-Bad - EV.-LUTH.-Kirchengemeinde ST. MARIAE-JACOBI - KATH. Kirchengemeinde ST. MARIEN
Unterstützung von Bergrettungsmaßnahmen
Unterstützung hilfsbedürftiger, alleinstehender Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, in der Stadt Hannover leben und deren Bezüge und Einkünfte die Voraussetzungen des §53 Nr. 2 AO erfüllen.
Personen, vornehmlich ihrem Einzugsgebiet, die körperbehindert oder der Gefahr der Körperbehinderung ausgesetzt sind - in erster Linie Kinder - ärztliche Beratung und Behandlung zu bieten. Fachlicher Schwerpunkt ist die Orthopädie. Einzugsgebiet ist das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel. Die Stiftung kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch andere Kranke behandeln, soweit dies in ihrem finanziellen Interesse liegt und der Stiftungszweck nicht beeinträchtigt wird. Hierzu zählt auch das ambulante und stationäre Angebot gesundheitsfördernder, heilender und palliativer, medizinischer und/oder pflegerischer Leistungen für die Bevölkerung ihres Einzugsgebietes.
Förderung altengerechten Wohnens, insbesondere bei ausreichend verfügbaren Mitteln die Errichtung und Betrieb einer altengerechten Wohnanlage, die eine dem jeweiligen Alters- und Gesundheitszustand der darin lebenden Menschen angemessene Betreuung und Pflege sicherstellt sowie Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen der Kinderkrebshilfe.
Zweck der Stiftung ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung 1977 durch die Erhaltung der Wasserschöpfmühle im Wedelfeld in Neustadtgödens und der Oberahmer Peldemühle von Neustadtgödens zum Wohle der Allgemeinheit.
Zweck der Stiftung ist erstens die Unterstützung zur Unterhaltung von baulichen Einrichtungen der katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius Neuenkirchen und zweitens die Unterstützung für Kulturarbeit des Heimatvereins Neuenkirchen im Hülsen e. V. sowie die Unterstützung zur Unterhaltung des Hermann-Tospan- Vereinshauses des Heimatvereins.
Zweck der Stiftung ist es Familien mit Kindern, Väter oder Mütter mit Kindern sowie Paare und Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Harsum haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, zu unterstützen. Unterstützt werden können auch Einrichtungen, wenn die Zuwendung für den zuvor beschriebenen Personenkreis verwendet wird. Ein weiterer Zweck ist die Förderung der Kunst und Kultur in der Gemeinde Harsum, insbesondere soll die kulturelle Bildung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
Naturschutz, Landschaftspflege, Kulturdenkmalschutz im Harz, Förderung und Erhalt der geschichtlichen, künstlerischen und heimatkundlichen Zeugnisse dieses Gebietes, Heimatforschung, Heimatmuseen im Harz
Bestenpreise für Schülerinnen und Schüler der Hamelner Realschulen.
Zweck der Stiftung ist die Gewährung von Hilfen an Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Besonders ist dabei an Menschen zu denken, die durch besondere Umstände in diese Notlage geraten sind.
Unterstützung in Not geratener alter Landwirte und deren Ehegatten, welche einer ausreichenden rentenrechtlichen Absicherung entbehren sowie gemeinnütziger Organisationen, die ländliche Erwachsenenbildung durchführen,
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die Stiftungszwecke werden durch Zuwendungen an Einrichtungen, Vereine und Verbände der Stadt Bersenbrück und der Gemeinde Gehrde und durch die Durchführung von Projekten für Kinder und Jugendlichen in Vereinen und Verbänden.
Zweck der Stiftung ist der Schutz und die Förderung junger Menschen. Die Förderung bezieht sich insbesondere auf die Gebiete Bildung und Erziehung.