Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes, des Heimatgedankens und der Studentenhilfe nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung.
Förderung der Bildung und Erziehung der Kunst und Kultur, der Völkerverständigung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Wohlfahrtspflege, der Heimatpflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Sports im Landkreis Gifhorn, daneben insbesondere auch die Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke im Landkreis Gifhorn.
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Hilfe für psychisch kranke und behinderte Menschen durch Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital für die Zentrum zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter gGmbH (ZmbR gGmbH) oder etwaiger Gesamtrechtsnachfolger zur ausschließlichen Verwendung für deren gemeinnützige Zwecke.
Förderung des waldbezogenen Natur- und Artenschutzes und der waldbezogenen Umweltbildung in Niedersachsen, um eine nachhaltige Entwicklung und einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Wald sowie die Bedeutung des Waldes für die Gesellschaft zu bewirken oder zu vermitteln.
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Gefährdeten- und Jugendhilfe sowie deren Kranken-, Behinderten- und Altenpflege
Förderung geistig behinderter und entwicklungsverzögerter Menschen, insbesondere Wohnen, Leben und Arbeiten in und um Langenhagen.
Förderung der Leineschafzucht
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere in heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Einrichtungen auf anthroposophischer Grundlage. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Schaffung, Betrieb und Unterhaltung von folgenden Einrichtungen für die in Ziff. 2 genannten Personen im Land Niedersachsen: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und sonstige Arbeitsmöglichkeiten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Förderung des Wohlfahrtswesens und die Verwirklichung mildtätiger Zwecke insbesondere durch Unterstützung der Lebenshilfe Syke e. V.
Unterstützung körperlich, geistig u. seelisch Hilfsbedürftiger sowie deren Angehörigen, insbes. Hilfe u. Eingliederung behinderter Menschen u. Inklusion, Pflege u. Betreuung hilfsbedürftiger älterer Menschen, Betreuung u. Ausbildung von Kindern u. Jugendlichen
Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens im weitesten Sinne sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Dabei steht die wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen, insbesondere geistiger, psychischer, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung, einschließlich der Hilfe für deren unterstützungsbedürftige Angehörige im Mittelpunkt.
Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung aller Altersstufen und deren Angehörige darstellen, insbesondere durch Förderung, Unterhaltung und Betreiben von Einrichtungen zur Betreuung, Förderung, Integration und Pflege von Menschen mit geistiger Behinderung wie z.B. Frühförderung, familienentlastende Dienste, offene Hilfen, heilpädagogische Tagesstätten, integrative Kindertagesstätten, gegliederte Wohnstätten, Werkstätten und Elternberatung für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige. Hierzu gehört auch die Anmietung und der Erwerb bzw. die Errichtung entsprechender Baulichkeiten.
Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen
Förderung und Versorgung von Personen im Sinne des § 53 Nr.1 der Abgabenordnung, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, insbesondere in anthroposophischen heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Einrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen.
Erhalt und Förderung der Arbeit der ev-luth. St. Georg Kirchengemeinde
Förderung des kirchlichen Lebens, Förderung der Religion und die Förderung der Gemeindearbeit der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Stephanie, Meine.
Förderung der politischen Bildung, Vermittlung von Kenntnissen über Entwicklungen in Staat und Gesellschaft, von Erkenntnissen über Lebens-, Umwelt- und Naturschutz, Förderung nichtstaatlicher selbstorganisierter Bildungsarbeit, Durchführung und Förderung demokratischer, nachhaltiger, integrativer und geschlechtergerechter Projekte
Förderung von Personen im Sinne von § 53 Nr.1 der AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind, insbesondere in heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Einrichtungen
Förderung kirchengemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit in Bisperode.
Erhalt und Förderung des Heimes Allerhop im christlich-wissenschaftlichen Sinne
Förderung der Kunst und Kultur
Stiftungssitz: Bad Salzdetfurth, Ortsteil Bodenburg Förderung und Entwicklung von Kunst, Kultur und Denkmalpflege in Bad Salzdetfurth, Ortsteil Bodenburg.
Förderung der Kunst und Kultur im Geschäftsgebiet der Landessparkasse zu Oldenburg, insbesondere durch Förderung der Musik, Literatur, darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen, durch Erhaltung und Förderung von Kulturwerten sowie durch Förderung von wissenschaftlichen Vorhaben und Projekten, die für die gesamte Region von Bedeutung sind.