Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; die Stiftung wird zum Wohl der in der Gemeinde Lehre lebenden Menschen tätig, kann im Einzelfall ihre Zwecke aber auch außerhalb der Gemeinde Lehre, insbesondere im restlichen Landkreis Helmstedt sowie den angrenzenden Landkreisen und Städten fördern.*** Verbrauchsstiftung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 2 BGB ***
Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge, des Sports, kultureller Zwecke, der Heimatpflege und der Heimatkunde in der Gemeinde Edewecht und Umgebung. Die Förderung kultureller Zwecke beinhalt die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst (Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst, kulturelle Einrichtungen wie Theater und Museen, kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Ausstellungen) und der Denkmalpflege (Erhaltung und Wiederherstellung von anerkannten Baudenkmälern nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften).
Förderung von Kunst und Kultur, der Jugendhilfe, des Sports, des Naturschutzes, von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, der Völkerverständigung, der Heimatpflege und Heimatkunde, des Landschafts- und Umweltschutzes, des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens im Osnabrücker Land.
Förderung von Bildung, Kultur, Erziehung und des Sports sowie auf den Gebieten des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie im Bereich Heimatpflege u.-kunde im Geschäftsbereich der KSK Harburg
Förderung von Kunst und Kultur, Denkmal- und Heimatpflege, Natur- und Umweltschutz, Jugend- und Altenpflege, sozialer und wohlfahrtspflegerischer Maßnahmen, Jugend- und Breitensport sowie Wissenschaft und Forschung
Förderung von Kunst und Kultur, Denkmal- und Heimatpflege, Natur- und Umweltpflege, Jugend- und Altenpflege, sozialen und wohlfahrtspflegerischen Maßnahmen, Jugend- und Breitensport, Behinderteneinrichtungen sowie Wissenschaft und Forschung
nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung Förderung - von Wissenschaft und Forschung - der Religion - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - der Jugend- und Altenhilfe - von Kunst und Kultur - des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes - des Wohlfahrtswesens - der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste- der Rettung aus Lebensgefahr- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - des Tierschutzes - der Entwicklungszusammenarbeit - von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz - der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene - der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - des Schutzes von Ehe und Familie - der Kriminalprävention - des Sports - der Heimatpflege und Heimatkunde - der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports- des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - mildtätiger Zwecke - kirchlicher Zwecke
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, der Heimatpflege, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, von mildtätigen Zwecken, des Natur- und Tierschutzes, der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes einschließlich der Unfallverhütung, des Sports, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, des Suchdienstes für Vermisste, der Kriminalprävention und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Förderung soll nach Maßgabe der Satzung insbesondere im Landkreis Celle, der Stadt Celle, dem Landkreis Gifhorn und in der Stadt Wolfsburg erfolgen.
Förderung von Kunst und Kultur, Denkmal- und Landschaftspflege, Heimatpflege und Heimatkunde, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Jugendpflege und Jugendfürsorge, Kinder- und Jugendarbeit, Erziehung und Berufsbildung, Wohlfahrtswesen, öffentlicher Gesundheitspflege sowie kirchlicher und mildtätiger Zwecke vorrangig auf dem Gebiet der Region Braunschweig
Zwecke der Stiftung sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; der Jugend- und Altenhilfe; des Wohlfahrtswesens; mildtätiger Zwecks i. S. d. § 53 AO; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, auch in Bezug auf das Hospizwesen; von Kunst und Kultur; der Heimatpflege und Heimatkunde; des traditionellen Brauchtums; des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Jugend- und Altenhilfe, von Kultur, Kunst- und Denkmalpflege, von Wissenschaft und Forschung, von Umwelt-, Naturschutz und Landschaftspflege, von Heimatpflege, von Gesundheit und Sport sowie von mildtätigen und religiösen Zwecken auf der Insel Juist.
Zweck der Stiftung ist der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern, denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Anlagen in Ostfriesland mit dem Schwerpunkt der Stadt Leer, insbesondere der Altstadt Leer; die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde in Ostfriesland; die Förderung von Organisationen, die im ostfriesischen Raum Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen oder Störungen fördern; die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Kunst und Kultur.
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkamlschutz, Denkmal- und Heimatpflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnützigen und mildtätiger Zwecke
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Erziehung und Bildung, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, kirchlicher Zwecke, des Sports sowie der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung.
Förderung der Forschung und Wissenschaft im medizinischen Bereich der Krebserkrankungen, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich der Hospizhilfe und die mildtätige Unterstützung von Krebspatienten bzw. deren Angehörigen.
Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt- Landschaft – und Denkmalschutz, Jugend und Altenhilfe, Gesundheitswesen, des Sports, Wohlfahrtswesen und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Denkmal- und Heimatpflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnützigen und mildtätiger Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports im Landkreis Emsland. Er soll durch Leistungs-, Stützpunkt-, Projekt- und Motivationsförderung auf ein hohes Niveau gebracht werden. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, die der Förderung des Sports dienen, insbesondere Sportorganisationen, Sportvereinen und Fachverbänden des Kreissportbundes Emsland. Darüber hinaus erfolgt die Unterstützung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsgeschädigte und Opfer von Straftaten, des Sports, des bürgerschaftlichen Engagements, wohltätiger und mildtätiger Zwecke.
Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Nachwuchses
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Kinderschutzes und durch die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, insbesondere Waisen und Halbwaisen. Dazu gewährt die Stiftung insbesondere nach Ableben des Stifters Patenschaften und Stipendien an die vorstehend benannten Personenkreise. Zu Lebzeiten des Stifters wird der Stiftungszweck insbesondere durch Spenden an entsprechend tätige Organisationen verwirklicht. Nebenzweck der Stiftung ist die Versorgung der nächsten Angehörigen des Stifters. Die Zuwendungen an die nächsten Angehörigen dürfen insgesamt jedoch ein Drittel des jährlichen Einkommens der Stiftung nicht überschreiten (§ 58 Nr. 5 AO).
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.
Förderung der schulischen sowie universitären Bildung und Erziehung von Menschen mit dem Schwerpunkt der wissenschaftlichen und kulturellen Ausrichtung im Raum Hannover.
Förderung der Arbeit der St. Andreas Gemeinde Verden
Durchführung ökologisch sinnvoller und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen stehender Maßnahmen durch Entwicklungs- und Planungsmaßnahmen (Pflege und Entwicklungspläne für angekaufte und schutzwürdige Gebiete, Erfassungsprogramme geschützter Tier- und Pflanzenarten, Schutzprogramme für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Biotopkartierung und Bestandsaufnahme schutzwürdiger Gebiete und Renaturierung von Mooren und Bewirtschaftung von Feuchtwiesen), durch Ankaufmaßnahmen (in Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Räumen sowie von Biotopen zum Aufbau einer Netzstruktur in der Landwirtschaft), durch Finanzierungsmaßnahmen (für Erstinstandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen), durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge und Referate sowie Fachbeiträge in Zeitungen und Fachzeitschriften), durch Aktivitäten im Bereich von Handwerk, Industrie, Handel und Landwirtschaft, durch Aus- und Weiterbildung sowie Beratung sowie durch Dokumentation und Weitergabe von Erkenntnissen.
Förderung und Erhaltung der St.-Martini-Kirche Billingshausen