Förderung der Erhaltung der natürlichen Fauna im Gebiet der Gemeinde Salzhausen, sowie Schaffung und Erhaltung von Wanderwegen nebst deren Zubehör; außerdem Übernahme und Erhaltung des literarischen Bestandes im Nachlass.
Unterstützung blinder Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind oder bei denen die Voraussetzungen des § 53 Ziffer 2 Abgabenordnung vorliegen, durch Geldbeträge, medizinische Betreuung oder Sachleistungen.
Förderung wohltätiger Zwecke innerhalb des Gebietes der Stadt Herzberg am Harz.
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und für solche, die durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen oder auch von sozialen Sicherungssystemen abhängig sind. Ebenso unterstützt und gefördert werden sollen Waisen, Kinder und Jugendliche aus zerrütteten Familien (Sozialwaisen, Straßenkinder) sowie Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen, schwerkranke Kinder mit begrenzter Lebenserwartung und Kinder, deren Eltern kein Geld für eine Schulbildung haben. Ebenso können Einrichtungen der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens sowie steuerbegünstigter Organisationen, die ihrerseits Behinderten, Kranken, Gebrechlichen, Armen und in sonstiger Weise hilfsbedürftigen Personen helfen, unterstützt werden.
Unterstützung und Hilfe von bedürftigen MS-Kranken.
Förderung - des Naturschutzes und der Landschaftspflege i.S. des BNatSchG, der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes, - des Tierschutzes, - von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.
Förderung von Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendpflege, Sport, Naturschutz und Landschaftspflege, Kunst und Kultur, außerordentlichem Bürgerengagement in der Gemeinde Lauenförde zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen.
Förderung • von Bildung und Erziehung, • von Kunst und Kultur, • von mildtätigen Zwecken und • von Wissenschaft und Forschung bzw. im für in der Stadt Goslar und Umgebung lebende Bürger Interesse des Gemeinwohls der Stadt Goslar und Umgebung
Förderung der Jugend- und Seniorenarbeit, Erziehung und Bildung, Kunst, Kultur, Denkmal- und Heimatpflege, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Sport
a) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung, b) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe c) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege. Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, die Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen sowie kultureller Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen ein. d) Förderung des Sports, e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundes- naturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umwelt schutzes und des Hochwasserschutzes, g) Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, h) Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen, i) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Ver triebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, j) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, k) Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Un fallverhütung, l) Förderung des Tierschutzes, m) Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, n) Förderung für Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, o) Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, p) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, q) Förderung der Kriminalprävention, r) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, s) Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 23 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke.
Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken, Öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, mildtätigen Zwecken i. S. des § 53 der Abgabenordnung, kirchlichen Zwecken i. S. des § 54 der Abgabenordnung im jeweiligen Geschäftsbereich der Sparkasse Einbeck oder deren Rechtsnachfolgerin.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Erziehung und Bildung junger Menschen einschließlich Studentenhilfe, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz sowie Jugendhilfe zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, die den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Gemeinde Edewecht gelebt haben.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Sports, insbesondere des Jugendsports; von Kunst und Kultur; des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; des Naturschutzes und der Landschaftspflege; der Heimatpflege und der Heimatkunde; der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie für Flüchtlinge; mildtätiger Zwecke sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Bereich des Dorfes Harkebrügge. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Harkebrügges gefördert werden.
Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Jugend –und Altenhilfe, Sport, Erziehung und Bildung, Naturschutz, Landschaftspflege
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Wohlfahrt.
Die Förderungsmöglichkeiten sind weit gestaltet. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, die Förderung der Jugend-, der Alten- und der Behindertenhilfe, die Förderung des Sports, die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung des Tierschutzes und von Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung fördert und initiiert Projekte, die z.B. in den Bereichen Kunst und Kultur, Heimatpflege, Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Jugend- und Breitensport, Jugendpflege, Erziehung und Bildung, Altenhilfe, Hilfe für Behinderte, Völkerverständigung sowie Wissenschaft und Forschung durchgeführt werden.
Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke i.S.d. AO: des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege der Jugend- und Altenhilfe von Kunst und Kultur des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes des Wohlfahrtswesens des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens des Tierschutzes von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz des Sports der Heimatpflege und Heimatkunde des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Landkreis Northeim bzw. dem jeweiligen Geschäftsgebiet der Kreis-Sparkasse Northeim oder deren Rechtsnachfolgerin.
Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Sport, Naturschutz im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, Gesundheit, Jugend- und Altenhilfe, Heimatpflege und Heimatkunde, Denkmalpflege.
Förderung der Jugend- und Altenpflege, kulturelle Zwecke, des Sports, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und weiteren nach der Abgabenordnung anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecken im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Lüchow-Dannenberg.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; der Jugend- und Altenhilfe; von Kunst und Kultur; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Wohlfahrtswesens; insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege; internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; der Kriminalprävention; des Sports; des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO; in der Stadt Cloppenburg; in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb.
In erster Linie fördert die Bürgerstiftung Celle Bildung, Kunst und Kultur, aber auch Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Umweltschutz, Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben aller im demokratischen Gemeinwesen, Wissenschaft und Forschung in Einrichtungen der Region.
Förderung des bürgerschaftlichem Engagements, der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, von Heimatpflege, internationaler Gesinnung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. Studentenhilfe.
Förderung und Entwicklung von Bildung, Erziehung, Jugend, Altenhilfe, Kultur, Kunst, Heimatpflege, Umwelt- u. Naturschutz, Landschaftspflege, öffentliche Gesundheitspflege, Sport und des demokratischen Gemeinwesens in Brüggen und Umgebung.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Kultur und Kunst, Denkmalschutz, Heimatpflege, Jugend-, Familien-, Behinderten- und Altenhilfe sowie Sport und Soziales zum Gemeinwohl der in Bramsche lebenden Menschen nachhaltig zu fördern und zu entwickeln. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb von Bramsche gefördert werden.