Förderung von Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur und Kunst, Wissenschaft und Forschung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, des traditionellen Brauchtums und der Heimatpflege, des Sports, des öffentl. Gesundheitswesens und der Völkerverständigung zum Gemeinwohl der in Wallenhorst lebenden Menschen, ausnahmsweise auch außerhalb von Wallenhorst.
Steuerbegünstigte Zwecke nach Abgabenordnung
Wir unterstützen ideell und finanziell mit unserer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts steuerbegünstigte Körperschaften/Organisationen, die von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten initiiert oder gefördert werden und bedürftige Personen unterstützen bzw. den Tierschutz fördern. Es ist uns insbesondere ein Anliegen, kleineren in diesem Sinne tätigen steuerbegünstigten Organisationen Hilfe zu leisten.
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere durch den Erhalt und die Dokumentation der Kulturdenkmale, Häfen, Schiffe und Seezeichen im Landkreis Stade.
Hilfen für Schwerstbehinderte -Unterstützung von Reisemaßnahmen -Gruppenreisen
Zusammenhalt des von Herrn Hans-Günther Schirmer geschaffenen Vermögens, verbunden mit einem angemessenen Unterhalt für seine nahen Angehörigen.
örderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungshilfe durch Maßnahmen zum Abbau ungleicher Chancen und Lebensbedingungen in aller Welt.
Förderung der Jugendhilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbes. die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der medizinischen Versorgung und Verbesserung der Situation von krebskranken Kindern und Jugendlichen im stationären und ambulanten Bereich.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Volksbildung, der Hilfe für Flüchtlinge, des Schutzes von Ehe und Familie, des Sports sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur vornehmlich in der Region des Alten Landes Oldenburg.
Erforschung der Vergangenheit der Stadt Göttingen und ihres Umfeldes durch jährliche Preisverleihung für journalistische Arbeiten.
Förderung der Wissenschaft, Forschung und Kunst, Erziehung, Bildung und Fortbildung, von Jugendlichen, Begabten, Förderung der Ausbildung. Förderung von Naturschutz und Tierschutz, sowie Umweltschutz, Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Förderung des Reitsports in Niedersachsen. Förderung der demokratischen Willensbildung gegen Intoleranz, Ignoranz, Gewalt.
Förderung würdiger Studenten der Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Informatik oder der Wirtschaftswissenschaften an Nieders. Universitäten und Fachhochschulen.
Förderung der Bildung und Ausbildung, der Wissenschaft und Forschung, insbes. hinsichtlich der Arbeitswelt, Kunst und Kultur, sowie Unterstützung bedürftiger Personen
Zweck der Stiftung ist die Förderung der ambulanten Hospizhilfe in Oldenburg. Vorrangig soll dabei die Stiftung Evangelischer Hospizdient Oldenburg gefördert werden.
Förderung eines besseren Verständnisses für die artgerechte Haltung und/oder artgerechten Transport von Tieren. Artgerechtheit soll sich dabei stets auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft beziehen. Als Projekt zur Förderung eines besseren Verständnisses gerade bei Kindern und Jugendlichen kommt die Vergabe eines so genannten Tierhalterführerscheins durch die Stiftung in Betracht. Verbesserung der Ausstattung und/oder Betreuung von bzw. in Tierheimen. gezielte materielle Förderung von einzelnen Projekten, die dem Tierschutz dienen wie Vermeidung und/oder Einschränkung von Tierversuchen, Verbot der industriellen, tierquälerischen Intensiv- und Massentierhaltung, Verbot der Züchtung von so genannten Kampfhunden, Vermeidung von so genannten Überzüchtungen einzelner Tierrassen. die Veranstaltung von Symposien und/oder öffentlichen Informationsveranstaltungen zum Thema Tierschutz. Der Stiftungszweck kann auch dadurch verwirklicht werden, dass die Mittel der Stiftung teilweise einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke des Tierschutzes zugewendet werden.
Förderung des Tierschutzes. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Tierschutzvereine, die in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, verwirklicht. Mittelfristiges Ziel ist die Unterstützung des Katzenschutzbunds Osnabrück e.V. bei Erwerb/Bau und Unterhaltung eines Tierheimes. Des weiteren soll der Zweck durch die Errichtung und Unterhaltung eines Gnadenhofes verwirklicht werden.
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Fürsorge für obdachlose Mädchen und Frauen
Ausstellung von Bildern der Miniaturenmalerei
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Rettung aus Lebensgefahr, der Entwicklungszusammenarbeit, des Naturschutzes, der Bildung, der Forschung und der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung ausschließlich und unmittelbar Förderung der Volks- und Berufsausbildung im Sinne des § 52 AO, vorrangig Förderung der Berufsausbildung der Einzelhandelskaufleute