Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfen für behinderte Menschen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung und Betreuung blinder Menschen.
Förderung junger Künstler der Musik, insbesondere der Gesangskunst.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Nr. 9 Abgabenordnung (AO).
Unterhaltung und Betrieb eines heilpädagogischen Kinderheimes in Varel, durch Übernahme der Betreuung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die Störungen und Verhaltensauffälligkeiten solchen Umfanges aufweisen, dass sie in der Familie oder durch ambulante Hilfe nicht zu beheben sind.
Die Satzung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Bereiche: Kunst und Kultur, Denkmalpflege und der Heimatpflege, Erziehung und Bildung, Hilfe für Behinderte, Altenhilfe, Natur- und Umweltschutzes, internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Förderung einer Wirtschaftsweise und Unternehmensführung, die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit gleichermaßen realisiert, um einen Beitrag zur Schaffung einer auf Dauer zukunftsfähige, lebenswerte Gesellschaft zu leisten
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Allgemeinbildung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Wissenschaft und Forschung insbesondere in den Fachgebieten Naturwissenschaft/Technik/Mathematik und Wirtschaft, vorrangig in der Region des Stifters, vor allem mit Bezug zur Metall- und Elektroindustrie sowie ihr verwandter Wirtschaftsbereiche einschließlich der Dienstleistungssektoren.
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, mildtätige Zwecke.
Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen (auch ehemaligen) Bühnenmitgliedern des Oldenburgischen Staatstheaters, um diesen über die öffentlichen Hilfe und ihre Altersversorgung hinaus eine bescheidene aber nicht völlig anspruchslose Lebensführung zu ermöglichen. Außerdem Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Oldenburger Bürgern ohne ausreichende Altersversorgung. Nachrangig Gewährung von Zuschüssen zu Gagen oder sonstigen Personalkosten im Zusammenhang mit Maßnahmen und Projekten des Oldenburger Staatstheaters, die von kulturellem und künstlerischem Interesse sind und aus dem regulären Etat nicht realisiert werden könnten. Ausnahmsweise kann auch einer von der Generalintendanz des Oldenburger Staatstheaters vorgeschlagenen begabten jungen Bühnenkraft ein Zuschuß gewährt werden.
Nachhaltige Förderung und Entwicklung des Engagements der Bürger und der Wirtschaft in den Bereichen von: Bildung und Erziehung, Familie, Jugend und Altenhilfe, Umwelt-, Natur- und Denkmalschutz, Wohlfahrtswesen einschließlich des öffentlichen Gesundheitswesens, Pflege internationaler Kontakte, Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz des freiheitlichen Rechtsstaats, des Bewusstseins für politische und gesellschaftliche Verantwortung des Einzelnen und der Vermittlung von Fähigkeiten und Erfahrungen, welche die Übernahme dieser Verantwortung erleichtern, Förderung der Völkerverständigung, insbesondere die Förderung des friedlichen und achtungsvollen Zusammenlebens, Förderung von Kultur und Kunst, insbesondere der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur.
Zugänglichmachung des künstlerischen Werkes von Willi Oltmanns für Öffentlichkeit im Atelierhaus in Delmenhorst, Klosterdamm 72,
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, der Landschaftspflege und dem Umweltschutz, mildtätige Zwecke im Sinne des §53 Ziffer 2 der AO
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, der Wissenschaft und Forschung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Kriegsopfer, die Verfolgung mildtätiger Zwecke und die Förderung des Umweltschutzes.
Förderung der Belange des Fachbereichs Seefahrt der Fachhochschule Oldenburg in Elsfleth u.a. durch Ausbildungsbeihilfen und Stipendien an Studentinnen und Studenten des Fachbereiches Seefahrt, Verleihung von Preisen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Seefahrt, Erwerb von Lehr- und Lernmitteln für den Fachbereich Seefahrt und dessen Studentinnen und Studenten, Förderung von fachbezogenen Ausbildungsfahrten des Fachbereiches Seefahrt, Förderung der seemännischen Berufsausbildung und der mit dem Fachbereich Seefahrt verbundenen Tradition, Finanzierung von Forschungsaufträgen an Dozentinnen und Dozenten des Fachbereichs Seefahrt und von Forschungsaufträgen an Dritte, soweit sie im Zusammenhang mit den Aufgaben des Fachbereichs Seefahrt stehen.
Förderung christlich-islamischer Verständigung
Förderung der Altenhilfe im Stadtgebiet von Göttingen
Förderung des Schutzes, der Erforschung und Entwicklung der naturräumlichen Landschaft im Braunschweiger Raum mit den Schwerpunkten der Dokumentation und Reanimierung bäuerlicher und naturnaher Lebensformen sowie der Unterstützung und Begleitung von Projekten, die sich mit der ökologischen und paläontologischen Erforschung und Entwicklung der Braunschweiger Region beschäftigen, z. B. die Förderung des "Geoparks Harz. Braunschweiger Land. Ostfalen", des Naturhistorischen Museums in Braunschweig und ähnlicher Einrichtungen.
Förderung der Fortbildung von ehemaligen Schülern der Hauptschule Verden aus Familien kreisverdener Landwirte.
Bildung und Erziehung mit Schwerpunkt der wiss.-techn. Aus- und Weiterbildung, wissenschaftl.,insb. technische Forschung, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Einzelunterstützung von Alten, Jugendlichen und Behinderten
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke, insbesondere die Förderung von Kunst und Kultur und dabei insbesondere die Förderung der Musik im Oldenburger Land; von Wissenschaft und Forschung; der Jugendhilfe; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; der Entwicklungszusammenarbeit; dess Schutzes von Ehe und Familie; des Sports; der Heimatpflege und Heimatkunde; des bürgerschaftlichen Engagements, wenn es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke beschränkt; mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen i.S.v. § 53 AO.
Förderung des Tierschutzes
Förderung der Kunst und des kulturellen Lebens durch Sponsoring von öffentlichen, künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen sowie Förderung von öffentlichen künstlerischen Musikveranstaltungen, von öffentlichen Ausstellungen und musealen Einrichtungen, von gemeinnützigen Vereinen und Veranstaltungen der Jugend- und Seniorenarbeit und von anerkannten, schutzwürdigen Denkmälern und Kulturwerten des öffentlichen Lebens, und zwar beschränkt auf die Gemeinde Bad Rothenfelde und in Ausnahmen auf die unmittelbar an Bad Rothenfelde angrenzenden Gemeinden.
Förderung des Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. in Marburg (Hochschulbücherei, Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende), des Blindenvereins Osnabrück-Emsland-Bentheim e.V. in Osnabrück, des Deutschen Vereins zur Förderung sehgeschädigter Kinder e.V. an der Heimholtzschule - Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Halle (Saale), des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf i.V. in Marburg, der Brandenburgischen Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs Wusthausen, des Taubblindendienstes e.V. für Taubblinde und mehrfachbehinderte Blinde im Diakonischen Werk der EKD in Radeburg bei Dresden, des Christlichen Blindendienstes e.V. in Marburg mit seiner Einrichtung Blindenerholungsheim -Blindendrduckerei -Blindenbibliothek in Wernigerode/Harz, anderweitiger Blindeninstitutionen in Sonderfällen, die Blindenfürsorge betreiben (z.B. Blindenschulen und Blindenheime) sowie Unterstützung notleidender Bürger von Bad Rothenfelde, bei denen die Voraussetzungen nach § 53 der Abgabenordnung vorliegen.
Hilfe für an Leukämie oder Krebs erkrankten Kindern und deren Eltern im Bereich Wilhelmshaven, Friesland und Ostfriesland, indem diesen Kindern Mittel für diagnostische, therapeutische Maßnahmen, aber auch zu Zwecken der Rehabilitation und Genesung sowie zur Unterstützung des Elternvereins und der psychosozialen Situation der betroffenen Familien zur Verfügung gestellt und die apparative und räumliche Ausstattung von Therapieeinrichtungen verbessert werden, insbesondere durch finanzielle Zuwendungen an hilfebedürftige Personen im Sinne § 53 Abgabenordnung durch Unterstützung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung von Krebserkrankungen im Kindesalter (z.B. durch die Beschaffung von Mitteln zur Errichtung und zum Unterhalt von Therapieeinrichtungen. Die Stiftung kann auch andere Maßnahmen fördern, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu erfüllen.
Unterstützung bedürftiger Schüler des Ulrichsgymnasiums Norden durch Gewährung von Stipendien während des Universitätsstudiums.