Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Jugend- und Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens.
Förderung von Völkerverständigung mit dem langfristigen Ziel eines demokratischen Weltstaates mit begrenzter Zuständigkeit für Friedenssicherung und Umwelterhaltung.
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung sowie der Altenhilfe
Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie Unterstützung bedürftiger Personen.
Förderung des Sports, der Kultur und der Heimatpflege
Förderung von Kultur, des Heimatgedankens, der Pflege des Dorfbrunnens und die Pflege des Dorfbildes von Cuxhaven-Duhnen durch Blumen und Sitzbänke.
Bereitstellung von Wohnraum sowie Gewährung von Legaten für bedürftige, insb. ältere Personen.
Förderung des Genossenschaftsnachwuchses und wissenschaftlicher Erforschung genossenschaftlicher Grundsatzfragen.
Ausbildung-Weiterbildung von Doktoranden, Diplomanden und Praktikanten bzw. die Weiterbildung von Ingenieuren und Wissenschaftlern im Bereich der Mikroelektronik
Förderung der Jugendhilfe und anderer sozialer Aufgaben nach § 53 AO
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie Jugend- und Altenhilfe. Der Zweck wird insbesondere durch Maßnahmen der Erwachsenenbildung verwirklicht. Diese Aufgabe wird unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftlich benachteiligter Gruppen, an erster Stelle Schwule und Lesben und von AIDS betroffene Menschen, erfüllt. Die Stiftung unterhält zu diesem Zweck die Akademie Waldschlösschen.
Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung vorrangig a) die satzungsmäßigen Aufgaben des Förderkreises Wilhelm Busch Wiedensahl e.V. nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO fördert und unterstützt
Förderung der Altenhilfe, insbesondere durch Errichtung und Betreiben einer Altenwohnanlage. Die Stiftung wird dabei neue Formen des alten- und behindertengerechten Wohnens einschließlich der dazugehörigen Betreuung entwickeln und praktizieren. Im Rahmen des Leistungsvermögens und den sachlichen Notwendigkeiten soll die Stiftung auch Altenwohnheime und Altenheime mit und ohne Pflegestation oder Pflegeheime errichtet und/oder betreiben.
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Menschen, gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen und/oder Institutionen in diesem Sinne, Förderung der Altenhilfe, Förderung der Kultur, der Bildung und des Sports
Sammlung, Erhalt und Verbreitung von Werken des Malers Werner Kühl innerhalb des regionalen Bereichs; Förderung regionaler junger Künstler
Betreuung und Unterstützung der Wildeshauser Bürger, insbesondere junger Menschen durch die Gewährung von Geldzuwendungen an ortsansässige Institutionen und Organisationen, deren Zweck auf die Förderung, Ausbildung, Versorgung, Betreuung und vergleichbare Tätigkeiten zugunsten des zu fördernden Personenkreises gerichtet ist, zu denen beispielsweise Kindertagesstätten, Spielkreise, Jugendhäuser und ähnliche Einrichtungen gehören.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Wildeshauser Familien, insbesondere durch Geldzuwendungen.
Förderung der Kunst, der Pflege und Erhaltung von Kulturwerken, der Denkmalpflege sowie der Heimatpflege und Heimatkunde im LK Cuxhaven und in der Stadt Bremerhaven
Unterstützung von Jugendlichen und heranwachsenden Schülern in der schulischen und beruflichen Ausbildung, sowie der Verbesserung der gesundheitlichen Situation kranker Jugendlicher und Heranwachsender, und zwar sowohl bei seelischer, geistiger als auch körperlicher Behinderung.
Förderung der Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Forschung
Zweck der Stiftung ist die Finanzierung diakonischer Projekte im Kirchenkreis Gifhorn, insbesondere a) nicht abrechenbarer kirchlich-diakonischer Leistungen der Diakoniestationen im Zusammenhang mit häuslicher Kranken- und Altenpflege und der Beratung pflegender Angehöriger durch Einrichtungen des Kirchenkreises Gifhorn (ergänzende Dienste die nicht anders abgerechnet werden können (z. Zt. z.B. Krankenbesuche, Betreuungsnachmittage, Seniorensitting, Einkaufshilfe, Besorgungen, Sterbebegleitung, Begleitung trauernder Angehöriger etc.)). b) die Mitfinanzierung sonstiger impulsgebender diakonischer Projekte im Kirchenkreis Gifhorn (z.B. eine Anschub- oder auch Dauerfinanzierung für neue in der jeweiligen Zeit erforderliche und angemessene kirchlich-diakonische Aufgaben, die zur Zeit der Errichtung der Stiftung noch nicht näher benannt werden können - also Projekte, die in der Zukunft orientiert sind). Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erstattung von Personalkosten oder durch Beihilfen, Zuschüsse und Förderungen für die Umsetzung kirchlich-diakonischer Projekte.
Betrieb einer Begegnungsstätte für alte und körperbehinderte Menschen aus der Gemeinde Hambühren
Krankenfürsorge und Altenfürsorge im Bereich des Altkreises Winsen (L.)