Förderung - von Wissenschaft und Forschung- des öffentlichen Gesundheitswesens u. der öffentlichen Gesundheitspflege- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Förderung insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Universitätsmedizin Göttingen zur Unterstützung von Projekten und Maßnahmen in deren gesetzlichen und damit steuerbegünstigten Zwecken.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Fernstudienforschung (Research in Open and Distance Learning), der Fernstudienentwicklung, der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, der Vergabe von Stipendien und Preisen sowie der Teilnahme bzw. Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Natur, Kultur und Menschen in einem nachhaltigen, umfassenden, solidarischen und zukunftsorientierten Sinne.
Förderung von Einrichtungen für Tiere in Not.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Zwecke der Universitätsgesellschaft Oldenburg e.V. sowie durch die Förderung der Universität Oldenburg in Forschung und Lehre, die Förderung der Beziehungen zwischen Universität und Bevölkerung sowie die Förderung von Einrichtungen der Studentenschaft der Universität Oldenburg.
Förderung des Behindertensports als Mittel der ganzheitlichen Rehabilitation und gesellschaftlicher Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen sowie die Unterstützung von Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind Förderung der Kinder - und Jugendhilfe
Förderung der Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft und zwar besonders von den Behinderten, die in den Behinderteneinrichtungen des DRK Kreisverband Stade e.V.
Erforschung der Geschichte und der Wirksamkeit der freien und sozialen Marktwirtschaft
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
Frühförderung musikalisch hochbegabter Kinder und Jugendlicher
Weiterführung und Erhaltung des Vermögens der Werner-Brune-Firmengruppe und der darin verlegten Wilhelmshavener Zeitung (WZ) und Verwendung der hierfür nicht benötigten Erträge für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke sowie für die Werner-Brune-Stiftung.
Erholungsmaßnahme für hirngeschädigte Personen und deren Angehörige.
Gewährung von Wohnungen an hilfsbedürftige Frauen des gebildeten Standes aus Ostfriesland in den Grenzen des ehemaligen Regierungsbezirks Aurich.
Zweck der Stiftung ist die nachhaltige Förderung und Entwicklung des Gemeinwohls der in Quendorf lebenden Menschen. Insbesondere die Förderung der Bildung und Erziehung. Des Weiteren die Unterstützung der Alten-, Jugend- und Kinderhilfe, der Kultur, des Vereinslebens, der Heimatkunde, Pflege und weiterer Ausbau des traditionellen Brauchtums.
In die Stiftung werden Einwohner der Stadt Hameln aufgenommen, die durch ihr Alter oder Gebrechlichkeit in ihrem Einkommen beeinträchtigt sind.
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Küsten- und des Hochwasserschutzes, des Tierschutzes, des Sports sowie mildtätiger Zwecke
Förderung des Naturschutzes, Landschaftspflege, Pflanzenzucht, Bildung, Heimatkunde
Förderung der öffentlichen Gesundheits- und Altenpflege
Zweck der Stiftung BoJe ist die Förderung der Berufsorientierung und Ausbildung von Jugendlichen. Sie fördert Projekte und Maßnahmen, die zur Verbesserung der beruflichen Chancen und Perspektiven in den Bereichen Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung beitragen. Dabei soll insbesondere benachteiligten Jugendlichen Perspektiven eröffnet, Unterstützung angeboten und zu einer beruflichen Ausbildung verholfen werden.
Erhaltung der Bockwindmühle als Baudenkmal an Ort und Stelle und in unverändertem und ordnungsgemäßem Zustand. Aufgehoben mit Bekanntmachung des Landkreises Aurich vom 17.02.1914 - I/10-150 17 1 Nds. MBl. Nr. 8/2014 S. 185
Förderung des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für blinde, taubblinde, mehrfachbehinderte blinde, sehbehinderte und von Blindheit bedrohte Menschen, von Wissenschaft und Forschung, der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO Sitz: Hannover
Zweck der Stiftung ist die Förderung der politischen und kulturellen Bildung insbesondere aus gewerkschaftlicher Sicht und die nachhaltige Entwicklung des Ausbildungsbereiches, von Aktionen und Veranstaltungen, die gewerkschaftlichen Grundpositionen entsprechen, von Projekten von und mit Jugendlichen oder Schüler/innen, die den genannten Zielen entsprechen bzw. pädagogisch darauf hinwirken sollen. Die Stiftungszwecke sollen vorwiegend in der Stadt Oldenburg verwirklicht werden.
Förderung des demokratischen Staatswesen, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Gleichstellung von Mann und Frau, internationaler Gesinnung, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgter.
Selbstlose Unterstützung von Personen auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet zum Wohle der Allgemeinheit über den rechtlichen Bereich der Betreuung hinaus vornehmlich im Amtsgerichtsbezirk Jever, insbesondere durch Unterstützung von Personen, die wegen ihrer geistigen, körperlichen oder seelischen Gebrechen dauernd auf fremde Hilfe angewiesen sind sowie durch Unterstützung anderer benachteiligter Personen und deren Angehörigen, die wegen eines Unglücksfalles vorübergehender schneller Hilfe bedürfen. In Einzelfällen kann die Stiftung auch in den an den Amtsgerichtsbezirk Jever angrenzenden Amtsgerichtsbezirk fördernd tätig werden, wenn der zur Verfügung stehende Förderungsbeitrag dies zulässt.
Beihilfen zur Durchführung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, insbesondere der Frauenbildung, vor allem in der Region Oldenburg.