Förderung a. Der Bildung und Erziehung, insbesondere nach Maßgabe des schulischen Bildungsauftrags im Sinne von § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), unter besonderer Berücksichtigung der Sprache, Philosophie, Geschichte, Kunst und Kultur, Ethik, Innovation und Exzellenz, b. der Heimatpflege und Heimatkunde, c. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabenordnung (AO). Die Stiftung ist auch eine Förderstiftung i. S. des § 58 Nr. 1 AO. Sie fördert insbesondere Personen, die einer besonderen Unterstützung im Sinne von § 53 AO bedürfen. Dieses kann sowohl durch finanzielle oder ideelle Unterstützung dieser Personen selbst als auch durch Förderung von als steuerbegünstigt i. S. der Abgabenordnung anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschehen. Insbesondere sollen die Einrichtungen und Dienste gefördert werden, die in der Trägerschaft des Andreaswerks e. V., Vechta stehen.
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge von geistiger und oder körperlicher Behinderung auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu authentischen Persönlichkeiten.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der alternativen Mobilitätskonzepte, der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung, soweit ein Bezug zu den vorgenannten Stiftungszwecken besteht.
Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung in Lehrte
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens.
Kunst und Kultur, Heimatpflege, Denkmalpflege, Natur - und Umweltschutz, Sport, Behinderte, Kranke, Alte
Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, des Sports, der Kunst und Kultur, des kirchlichen Lebens, der Heimatpflege, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens, beschränkt auf das Gebiet der Gemeinde Cappeln (den Geschäftsbereich der Volksbank Cappeln eG) zur Zeit der Stiftungsgründung, insbesondere durch Gewährung finanzieller Zuwendungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen, welche Zwecke der vorerwähnten Art verfolgen. Die Stiftung kann ihre Mittel teilweise auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften für die Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der vorerwähnten Art zuwenden.
Unterstützung, Hilfe und Betreuung notleidender Kinder, insbes. Flüchtlings-, Waisen- oder behinderter Kinder
Förderung der Aufgaben des Vereins Naturschutzpark e.V. insbesondere hinsichtlich von Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege sowie Pflege von Bau - und Bodendenkmälern.
Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne des § 53 AO.
Förderung Kunst und Kultur, Wissenschaft, Erziehung, Bildung und Berufsbildung, Mildtätigkeit
Förderung der Berufsbildung sowie von Kunst und Kultur.
Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung.
Zweck der Stiftung ist es, die Jugendpflege und Jugendfürsorge, den Sport, die Kunst und Kultur, das kirchliche Leben, die Heimatpflege, den Umwelt- und Landschaftsschutz, die Altenhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und das Wohlfahrtswesen zu fördern und zu unterstützen.
Förderung der weltweiten Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus und den weltweiten Aufbau von Gemeinden und die diesen Zweck unterstützenden Tätigkeiten.
Ausbildungsförderung und Gesundheitsförderung von Frauen im Alter unter 30 Jahren, die Einwohnerinnen der Stadt Vienenburg sein müssen, durch Stipendium für die Ausbildung an einem Gymnasium, einer Fachhochschule oder Universität und durch Gewährung von Beihilfen für ärztliche Behandlungen.
Förderung von Einrichtungen der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre
Förderung der Aus-, Fort- und Berufsbildung, Erziehung und Jugendhilfe, insbesondere durch Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren Herkunft, Abstammung und Glauben, Förderung von Kultur, Kunst und Sport sowie selbstlose Unterstützung von Personen, die i. S. v. § 53 AO bedürftig sind, nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung.
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Sports, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, von Wissenschaft und Forschung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; die Förderung soll in dem Geschäftsbereich der Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg bzw. einer eventuellen Rechtsnachfolgerin stattfinden, im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Geschäftsgebietes, insbesondere in den an diesen Bereich angrenzen den Landkreisen und Städten gefördert werden.
Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zweck der Stiftung ist die Mittelbewirtschaftung gem. § 58 Abs. 1 AO für die Förderung mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Pflege, Erziehung und Unterrichtung von behinderten Kindern und Jugendlichen durch Unterhaltung eines Internats und einer Sonderschule.