Förderung der Kultur, vor allem der Kunst und der Heimatpflege und der Wissenschaft
Förderung des Sports im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung, insbesondere durch Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine bei der Errichtung von Sportanlagen und der Durchführung von sportlichen Übungen und Leistungen. Im Nebenzweck Förderung des Heimatgedankens im Sinne § 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung, insbesondere durch Unterstützung gemeinnütziger Vereine bei der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch Unterstützung von Organisationen und Einrichtungen, die unmittelbar und ausschließlich diesen mildtätigen Zweck verfolgen, sowie Unterstützung von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, bei Maßnahmen der Förderung hilfsbedürftiger Menschen in Osteuropa.
Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Institutionen, die der Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienen, und zwar Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und Krankenhäuser im Sinne § 67 AO, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten und der Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Behinderte sowie Unterstützung von Bedürftigen oder Personengruppen im Sinne § 53 AO in Form von Zuschüssen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Aus- und Fortbildung, des Sports sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; vornehmlich in der Stadt Damme.
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere in Not geratener Frauen und Kinder, sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke.
Zweck der Stiftung ist es, Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur und Kunst, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, das öffentliche Gesundheitswesen sowie mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 Abs. 1 AO in der Stadt und in der Region Oldenburg zu fördern oder zu entwickeln.
Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Förderung von Menschen, die durch Hirnschädigungen benachteiligt sind, insbesondere durch Unterstützung von Personen, die an Epilepsie erkrankt sind.
Unterstützung der Abkömmlinge der Stifterin Gertrud Pöppelmann und Förderung kirchlicher, sozialer, mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke.
Behindertenhilfe verändert sich und wir wollen den Wandel im Sinne der Menschen mit Behinderung mit gestalten. All unsere Anstrengungen zielen letztendlich auf eines: Das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Dazu gehören insbesondere Projekte, welche die Arbeits- und Wohnsituation von behinderten Menschen nachhaltig verbessern und einen inklusiven Charakter haben. Menschen mit Behinderung mitten im Leben – ist deshalb unser Motto nach dem wir konkret wegweisende Projekte in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung fördern. Damit wir dieses Ziel erreichen, brauchen wir Stifterinnen und Stifter, die sich mit uns auf den Weg machen und uns durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 1 Nr. 7 der Abgabenordnung (AO) sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Zweck der Stiftung ist der Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Der Stiftungszweck umfasst insbesondere den Erhalt und die Umnutzung des bisherigen Leuchtturms in der Bädergemeinde Butjadingen für touristische Zwecke.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere der Herrenhäuser Gut Lage und Gut Schwede; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und die Förderung von ökologischen Maßnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes.
Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Die Stiftung führt innerhalb des Stadtgebietes mit seiner Umgebung Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Kultur und Geschichte durch, insbesondere durch die Förderung von (Autoren-) Lesungen, (Kammermusik-) Konzerten, Kinderveranstaltungen, Kleinkunstaufführungen, Theater und einer geeigneten Spielstätte sowie durch die Förderung von (Geschichts-) Dokumentationen, Publikationen, Ausstellungen, Denkmalpflege und den Aufbau eines Museums.
Förderung der Forschung über Bordenau, kultureller Unternehmungen in Bordenau, der Denkmalpflege innerhalb des Ortes Bordenau u.a.m.
Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Kultur, Kunst, Wissenschaft und Denkmalpflege. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen sowie von Institutionen und Einrichtungen, die den vorgenannten Zwecken der Stiftung dienen.
Förderung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes
Förderung von Kunst, Kultur und Denkmalpflege
Denkmalpflege, Kultur, Unterstützung von bedürftigen hannoverschen Bürgern.
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Bildung sowie von Kunst und Kultur nach näherer Maßgabe der Stiftungssatzung
Förderung des Tierschutzes
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Kultur im Wege der Förderung der Kunst, der Förderung und Erhaltung von Kulturwerten sowie der Förderung der Denkmalpflege, der Heimatpflege und -kunde, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege, des Tierschutzes, der Wissenschaft und Forschung, des Sports, von Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, von Zwecken der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 AO.
Zweck der Stiftung ist der Schutz von Tieren. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch Maßnahmen zugunsten kranker, ausgesetzter, gequälter oder in anderer Weise gefährdeter Tiere; den Freikauf von Tieren zur Verhinderung ihrer Tötung oder ihrer Verwendung in Versuchslaboren; Unterstützung von Aktionen gegen Tierversuche, gentechnische Manipulationen an Tieren und grausamen Schlachttiertransporten sowie Aktivitäten des politischen Tierschutzes; Einrichtung und Unterhaltung von Tierherbergen und Notstationen für Tiere; Förderung zugunsten gefährdeter heimischer Tierarten; Förderung der Tier- und Artenschutzbildung.