Förderung von Kunst, Kultur, Heimatpflege, -kunde, Wissenschaft, Forschung, Jugend-, Altenhilfe, Natur-, Umweltschutz, Landschaftspflege, Sport, Erziehung, Volks-, Berufsbildung, Tierschutz, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen-, Zivilschutz, Unfallverhütung
Förderung von Tierschutzvereinen in Niedersachsen
Unterstützung Tierheim, allgemeiner Tierschutz
Förderung des Tierschutzes i.S.d § 14 AO insbesondere der artgerechten Pferdehaltung in der Wesermarsch gemäß des Testaments von Herrn Werner Günter Brusch vom 9.11.2019
Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Altenhilfe, des Tierschutzes sowie der Jugendhilfe und Erziehung.
Förderung des Natur - und Umweltschutzes sowie des Tierschutzes
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Natur- und Tierschutzes, insbesondere auch die Unterstützung von Tier- und Gnadenhöfen, durch Zuwendungen an Einrichtungen und Projekte, die dem Stiftungszweck dienen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes einschließlich des Arten- und Tierschutzes im Gebiet des früheren Oldenburger Landes.
Zweck der Stiftung ist insbesondere die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft und Forschung; des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; der Jugend- und Altenhilfe; von Kunst- und Kultur; des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und -behinderte sowie Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste; der Rettung aus Lebensgefahr; des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; des Tierschutzes; des Schutzes von Ehe und Familie; der Kriminalprävention; des Sports; der Heimatpflege und Heimatkunde; des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; mildtätige Zwecke sowie kirchliche Zwecke vorrangig in Stadt und Landkreis Osnabrück. Darüber hinaus soll auch eine Förderung außerhalb von Stadt und Landkreis Osnabrück möglich sein, insbesondere dann, wenn der Stifter bzw. Zustifter einen entsprechenden Willen äußert. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; der Erziehung und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, des Tierschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke i. S. von § 53 AO und kirchlicher Zwecke i. S. von § 54 AO, der Heimat- und Denkmalpflege sowie der Heimatkunde, des Tierschutzes, der Bildung und Erziehung sowie Förderung sozialer Zwecke im Jugend- und Erwachsenenbereich.
Finanzielle Unterstützung des Wohnheims Kolpinghaus e.V. in Nordhorn für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten im Sinne § 72 BSHG, insbesondere durch Zinserträge des Stiftungskapitals, die unmittelbar in den Betriebskostenhaushalt des Wohnheims fließen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Völkerverständigung, des Umwelt- und Landschafts- und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben eines sozio-kulturellen Emsforums zur Abhaltung und Durchführung von Tagungen, Vorträgen, Theater- und musikalischen Aufführungen, Lesungen und Ausstellungen zu den oben genannten Themen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Nachwuchsförderung im Bereich der Darstellenden Künste.
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen der Pfarreiengemeinschaft Sögel, insbesondere Sögel selbst, deren Bezüge die Grenzen des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen.
Förderung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, insbesondere durch Förderung von körperlich und geistig erkrankten und seelisch gefährdeten Kindern, insbesondere die Förderung der Heilbehandlung und Pflege, der familienorientierten Nachsorge, der sozialen Integration und der Eingliederung in das Berufsleben, durch Zuschüsse zur Anschaffung geeigneter Pflege- und Therapieeinrichtungen zur Behandlung von erkrankten Kindern einschließlich der Bezuschussung der Ausbildung und Beschäftigung von Pflege- und Therapiekräften, durch Unterstützung von elternlosen Kindern, Zuschüsse in wirtschaftlichen Notlagen, Finanzierung von Erholungsaufenthalten, durch Hilfe bei der Ausbildung und Erziehung in Not geratener oder bedürftiger Kinder und Jugendlicher, insbesondere Hilfen für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche.
Förderung von Kunst und Kultur
Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im Landkreis Emsland im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes. Darüber hinaus fördert die Stiftung zukunftsweisende Umweltprojekte und Umwelttechniken sowie die Umweltbildung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Vorhaben zur Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Afrika im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung von Vorhaben zur Begleitung von Behinderten sowie die Unterstützung derer Angehörigen, insbesondere die Förderung von familienentlastenden Diensten im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Auf Antrag der Stifter kann ein Drittel des Einkommens der Stiftung dazu verwendet werden, dass den Antragstellern in angemessener Weise Unterhalt gewährt werden kann.
Förderung der Hospizarbeit in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen, insbesondere durch Förderung konkreter Maßnahmen der Sterbebegleitung, Informations- und Meinungsbildungsarbeit, organisatorische Hilfen, Personalkostenfinanzierung und Sachkostenzuschüsse. Zuwendungen an die Hospizhilfe Grafschaft Bentheim e.V., andere Hospizeinrichtungen, an Projekte zur Förderung der Sterbebegleitung in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen sind möglich, wenn sie dem oben beschriebenen Stiftungszweck dienen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere solcher, die sich um Kinder mit Krebserkrankungen sowie um Kinder mit anderen lebensbedrohlichen Krankheitsbildern, vorrangig in der Region Nordhorn, kümmern. Zudem sollen die Aufgaben der Diakonie im Bereich der Satzungszwecke, vorrangig in Nordhorn, gefördert werden.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung kirchlicher Zwecke. Ebenso fördert die Stiftung mildtätige Zwecke.
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 1 Nr. 11 AO) und die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 AO) durch die Beschaffung von Mitteln für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ und den „Deutschen Kinderschutzbund Kreis- und Ortsverband Leer e. V.“.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Behindertensports als Mittel der ganzheitlichen Rehabilitation und gesellschaftlicher Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen in Niedersachsen.